Amtstafel
Offizielle Kundmachungen, Verordnungen und Dokumente der Gemeinde.
Kundmachung
Kundmachung - ABT13-144176/2026-24
Kundmachung - BHLB-325766/2026-6
Stellungsplan 2027 - Geburtsjahrgang 2009
Kundmachung - B-2026-1044-00355
Kundmachung
Änderung FWP 0.29 Rennweg Mobilfunkmast A1 Telekom, Beschluss KG 66431 Wildon, GSt. Nr. 421/1,
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wildon hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.10.2026 gemäß § 38 (6) des StROG 2010 idF LGBl. 20/2026 den Beschluss gefasst, den Flächenwidmungsplan zu ändern.
Kundmachung - BHLB-83529/2015-25
Öffentliche Bekanntmachung
Mit Eingabe vom 06.10.2026 hat die InfraTechno GmbH, 8430 Leibnitz, namens der Ecoplast Kunststoffrecycling GmbH, 8410 Wildon, Untere Aue 21, um die wasserrechtliche Bewilligung für die Durchführung eines Pumpversuches auf Grundstück Nr. 502/29, KG Stocking sowie Grundstück Nr. 1050/2, KG Wildon, angesucht.
Hierüber wird im Sinne der §§ 40 bis 44 AVG. 1991, BGBl. Nr. 51, und der §§ 56 (1), 98 und 107 WRG. 1959, BGBl. Nr. 215, in der Fassung BGBl. 73/2018, die örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung für
Dienstag, den 17.11.2026
um ca. 09:00 Uhr
mit dem Zusammentritt im Gemeindeamt Wildon angeordnet.
Kundmachung - B-2025-1044-00351
Kundmachung
Änderung ÖEK 0.07 und FWP 0.31 RHL GmbH, Kainachtalstraße 84,
KG Weitendorf, 2566/1, 2563/1, 2562/1, 3007, 3008, 3009, 3010, 3011
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wildon hat in seiner öffentlichen Sitzung vom
23.09.2026 gemäß § 24 (1) des StROG 2010 idF LGBL. 20/2026 den Beschluss gefasst,
das örtliche Entwicklungskonzept zu ändern und den beiliegenden Entwurf, GZ: RO-610-
59/0.07 ÖEK (Verordnungswortlaut, Erläuterungen und zeichnerische Darstellung) mit
Plandatum 01.09.2026, verfasst von der Firma Interplan ZT GmbH, vertreten durch Architekt
DI Günter Reissner MSc, in der Zeit von
12.10.2026 bis einschließlich 07.12.2026
im Gemeindeamt während der Parteienverkehrszeiten zur allgemeinen Einsicht aufzulegen.
Information - GISquadrat GmbH, Geoinformationssystem
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Firma GISquadrat GmbH führt im Auftrag der Marktgemeinde Wildon Vermessungsarbeiten im Gemeindegebiet Wildon durch.
Es werden die Neu- und Zubauten, die im Gemeindegebiet entstanden sind, vermessen und der Naturbestand aufgenommen.
Dadurch wird das Geo-Informationssystem aktuell gehalten.
Wir bitten Sie, den Mitarbeitern der Firma GISquadrat GmbH bzw. deren Auftragnehmer Zutritt zu ihrem Grundstück zu gewähren.
Sollten Sie Fragen haben, steht Mag. Hermann OFNER unter Tel. 03182 3227 21 oder per EMail an bauamt@wildon.gv.at zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Für den Bürgermeister
Mag. Hermann OFNER
Kundmachung - Auszahlung Jagdpachtschilling
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wildon hat in der Sitzung vom 20.05.2026, Top 11 den Aufteilungsentwurf zur Verteilung des Jagdpachtschillings beschlossen. Rechtsgrundlage: § 21 Stmk. Jagdgesetz, LGBl. Nr. 23/1986, in der geltenden Fassung LGBl. Nr. 74/2022. Der von den Jagdgesellschaften erlegte Jagdpachtschilling wurde unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das Gemeindegebiet einbezogenen Grundstücke auf die Grundbesitzer des Gemeindejagdgebietes aufgeteilt. Der Jagdpachtschilling ist in der Zeit von 01.10.2026 (sechs Wochen) bis zum 13.11.2026, zu den Parteienverkehrszeiten von den Grundeigentümern im Gemeindeamt, Bürgerservice, Amtskasse, Hauptplatz 61, abzuholen. Grundeigentümer können sich durch eine andere Person, die mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattet ist, für die Entgegennahme der Auszahlung vertreten lassen. Für die Auszahlung auf ein Konto ist ein schriftlicher Antrag mit Name, Bank und IBAN zu stellen. Gemäß § 21 Stmk. Jagdgesetz verfallen Anteile, die nicht sechs Wochen nach der Kundmachung des Gemeinderatsbeschlusses behoben werden, zu Gunsten der Gemeindekasse.