Kundmachung - Auflage 1. Nachtragsvoranschlag und mittelfristiger Finanzplan
Kundmachung
Auflage 1. Nachtragsvoranschlag und
Mittelfristiger Finanzplan
Der Entwurf für den 1. Nachtragsvoranschlag und den mittelfristigen Finanzplan 2026 liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt, zur öffentlichen Einsicht auf.
Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Voranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen.
Rechtsgrundlage:
§ 76 Stmk. Gemeindeordnung, LGBl. 115/1967 i.d.F. 19/2026 (VA)
§ 78 Stmk. Gemeindeordnung, LGBl. 115/1967 i.d.F. 19/2026 (N-VA)
Dokumente
- 20260609_KM NVA.pdf Dateigröße: 365 KB