Förderungen
Arbeitsplatzförderung
Ziel der Förderung ist es, eine Starthilfe bei der Neugründung von Unternehmen in Wildon zu leisten.
Als Arbeitsplatzförderung wird im ersten Wirtschaftsjahr 50 %, im zweiten Wirtschaftsjahr 30 %, und im dritten Wirtschaftsjahr 20 % vom Kommunalsteueraufkommen gemäß Jahreserklärung, gewährt.
Die Förderungsnehmer haben die laufenden Kommunalsteuerzahlungen zu leisten. Nach Vorliegen der Kommunalsteuererklärung – diese ist von den Abgabepflichtigen bis spätestens 31. März des Folgejahres abzugeben – wird die Förderung ab Mai ausbezahlt. (Beschluss vom 10.02.2017)
Betriebsansiedelung
Die Marktgemeinde Wildon gewährt für Betriebsansiedelungen im Ortskern von Wildon, im Bereich Unterer Markt, Hauptplatz, Oberer Markt, eine Wirtschaftsförderung in der Höhe von 20 % der Investitionskosten einmalig bis maximal 1.600,00 Euro. (Beschluss vom 10.02.2021)
Feuerungsanlagen
Ziel der Förderung ist es, dass ein Anreiz zur nachhaltigen Wärmegewinnung geleistet wird.
Nach Vorlage des Ansuchens um Förderung beim Land Steiermark, der Rechnung und Zahlungsnachweis, Angabe der Kontonummer, gewährt die Marktgemeinde Wildon eine einmalige Förderung von 300,00 Euro pro Anlage beim Neubau Holz-, Hackschnitzel- oder Pellets-Feuerungsanlagen.
(Beschluss vom 10.02.2021)
Geburtstag
Die Glückwünsche zum 50. und 60. Geburtstag werden mit einem Billett überbracht. Anlässlich der Gratulation zum 70., 75., 80., 85., 90., 95. und ab dem 100. Geburtstag jedes Jahr, wird seitens der Gemeindevertretung jeweils ein Geschenk und Gutschein im Gesamtwert von 50,00 Euro überreicht. (Beschluss vom 10.02.2021)
Gründecken
Zuschuss zur Anlage von Gründecken für lebensraumverbessernde Maßnahmen und Bienenschutz.
Für Flächen im Gebiet der Marktgemeinde Wildon wird für angelegte Blüh- und Begrünungsflächen ein Zuschuss von 20,00 Euro pro Hektar und Jahr gewährt.
Für aus ökologischer Sicht höherwertige Maßnahmen werden landwirtschaftliche Saatgut-Förderungen auch in höherem Ausmaß bis auf Widerruf und beschränkt auf die budgetären Mittel des Postens "Naturschutz und Landschaftspflege" gewährt.
Beschluss vom 10.02.2021
Heizkostenzuschuss
Für Menschen in Haushalten mit nachweislich geringem Einkommen gewährt die Marktgemeinde Wildon einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 250,00 Euro pro Jahr seit 01.01.2021. Bezugsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Wildon, die die Anforderungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses des Landes Steiermark erfüllen (Richtlinien: www.soziales.steiermark.at). Der Heizkostenzuschuss kann ab Oktober für die jeweilige Wintersaison im Bürgerservice des Gemeindeamtes, Hauptplatz 61, gestellt werden. Der genaue Termin wird in den Medien veröffentlicht.
(Beschluss vom 10.02.2021)
Heizkostenzuschüsse 2023/2024
Ab 2. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024 können Antragsberechtigte die Heizkostenzuschüsse des Landes und der Gemeinde im Gemeindeamt beantragen.
Antragsberechtigt sind Personen, die mindestens seit 1. September 2023 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und deren durchschnittliches, monatliches Haushaltseinkommen (inkl. 13. Und 14. Gehalt) nachfolgende Grenzen nicht übersteigen:
Ein-Personen-Haushalte: 1.392 Euro
Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften: 2.088 Euro
für jedes familienbeihilfebeziehendes Kind: 418 Euro
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Wer Wohnunterstützung bezieht, hat Anspruch auf den Heizkostenzuschuss der Gemeinde Wildon in der Höhe von 250 Euro.
Zur Antragsstellung mitzubringen: Aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen und aktueller Nachweis der Wohnunterstützung.
Wer keine Wohnunterstützung bezieht, hat Anspruch auf den Heizkostenzuschuss des Landes in der Höhe von 340 Euro und den Zuschuss der Gemeinde über 250 Euro, sofern die Richtlinien zutreffen.
Zur Antragsstellung mitzubringen: Aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen.
Infos im Bürgerservice der Marktgemeinde Wildon, Hauptplatz 61, telefonisch unter 03182 3227 oder per E-Mail unter gde@wildon.gv.at sowie im Internet unter www.soziales.steiermark.at.
Inserat Gemeindezeitung
Unternehmen mit Sitz in Wildon können ein kostenloses Inserat (Viertelseite) in der Gemeindezeitung pro Jahr in Anspruch nehmen.
(Beschluss vom 10.02.2021)
Klimaticket
Für das Klimaticket wird seitens der Marktgemeinde Wildon - je nach Art des Tickets - eine jährliche Einmalförderung gewährt.
Für das Österreich-Ticket einmalig 100,00 Euro.
Für das Steiermark-Ticket einmalig 50,00 Euro.
Das Budget für die Förderung ist mit 15.000,00 Euro pro Jahr gedeckelt, die Antragsfrist ist der 01. Februar des jeweiligen Kalenderjahres. Wesentlich für die Gewährung der Förderung ist der Zeitpunkt der Einreichung (Gültigkeit des Tickets zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung) und verfügbares Budget im jeweiligen Rechnungsjahr.
(Beschluss vom 22.06.2022, Top 30)
Antragstellung: Formloser, schriftlicher Antrag und Vorlage des Tickets und originale Rechnung/Zahlungsnachweis (Antragsformular lt. Link oben / Überschrift).
Kinderbetreuung außerhalb Wildon
Für die Unterbringung von Kindern unter drei Jahren in einer Kinderbetreuungseinrichtung (Kinderkrippe) außerhalb des Gemeindegebietes Wildon wird eine Förderung von 50 Euro pro Monat an berufstätige und in Wildon wohnhafte Eltern gewährt, wenn es keine verfügbaren Plätze in der gemeindeeigenen Kinderkrippe oder bei einer Tagesmutter in Wildon gibt. Zur Auszahlung der Förderung Kinderkrippe können nur Anträge angenommen werden mit einer unterfertigten Bestätigung, dass bei allen Tagesmüttern in Wildon nachgefragt wurde (Bestätigung der Tagemütter-Trägerorganisation) und die Zahlungsbestätigung für die Kosten der Unterbringungsstätte. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise.
(Beschluss vom 10.02.2021)
Antragstellung: Formloser, schriftlicher Antrag mit den erforderlichen Bestätigungen lt. Beschluss.
Mehrweg-Windelsystem
Familien, die Mehrweg-Windeln benützen und somit an der Vermeidung von Restmüll mitwirken, erhalten 70 Euro bei Nachweis der Anschaffungskosten und Zahlungsbeleg nach Bekanntgabe der Kontonummer ausbezahlt. (Beschluss vom 10.02.2021)
Hinweis: Es gibt auch eine Förderung von Mehrwegwindeln seitens des Abfallwirtschaftsverbandes Leibnitz. Information unter 03452 76166.
Maturaballspende
Für Maturanten mit Wohnsitz in Wildon wird eine Maturaballspende (mit oder ohne Ehrenschutz) von 70,00 Euro gewährt. Damit soll die Leistung von Maturanten anerkannt werden. (Beschluss vom 10.02.2021)
Nahwärmeanschluss
Für die Errichtung eines Nahwärmeanschlusses wird ein Zuschuss von einmalig 300,00 Euro gewährt.
(Beschluss vom 10.02.2021)
Geburt
An Mütter bzw. Eltern von Neugeborenen mit Wohnsitz in Wildon wird eine Zuwendung von 70 Euro in Form eines Gutscheins ("Babygutschein") sowie ein Sicherheitspaket im Wert von 30 Euro überreicht. Anmeldung bitte im Gemeindeamt unter 03182 3227.
(Beschluss vom 10.02.2021)
Photovoltaikanlagen
Ziel der Förderung ist es, dass ein Anreiz zur nachhaltigen Stromgewinnung und Strom-Eigenversorgung geleistet wird.
Nach Vorlage des Ansuchens um Förderung beim Land Steiermark, der Rechnung und Zahlungsnachweis, der Kontonummer und der Baubewilligung gewährt die Marktgemeinde Wildon eine einmalige Förderung von 300,00 Euro pro Anlage beim Neubau von Photovoltaikanlagen.
(Beschluss vom 10.02.2021)
ÖBB Monatskarten
ÖBB-Monatskarten der Gemeinde Wildon für Wildoner für Fahrten von Wildon nach Graz und retour können tageweise ausgeliehen werden bei
Trafik und Postpartner Resch
Unterer Markt 32
Reservierungen: 03182 3255
Kosten: 3,50 Euro pro Tag
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von
07:30 bis 12:30 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr
Samstag von
07:30 bis 12:00 Uhr
Achtung: Telefonische Reservierungen der Karten sind ausschließlich von Montag bis Samstag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr möglich! (Beschluss vom 10.02.2021)
Schullandwochen, Schikurse, Sprachwochen
Die Förderung für Schullandwochen, Schikurse und Sprachwochen für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in Wildon beträgt 35,00 Euro einmalig pro Kind und Schuljahr.
Beschluss: 17. GRS vom 22.09.2022, TOP 22
Sozialförderung 24-Stunden-Betreuung
Wer parallel zwei Pflegerinnen gemeldet hat, kann ab sofort um die Förderung über 60,00 Euro jährlich im jeweiligen Kalenderjahr ansuchen.
(Beschluss vom 10.02.2021)
Taxi Gutscheine
Für Jugendliche von 16 bis 24 Jahren stellt die Marktgemeinde Wildon Taxi Gutscheine für eine sichere Heimfahrt mit dem Taxi vom Raum Leibnitz nach Wildon aus.
Der Gutschein im Wert von 20 Euro kostet 10 Euro pro Stück und ist im Gemeindeamt erhältlich. Der Fahrpreis wird zwischen Kunde und Taxiunternehmen bzw. laut Taxameter vereinbart und ist vom Fahrgast zu bezahlen.
Derzeit gibt es Vereinbarungen mit folgenden Taxi-Unternehmen:
H2 Wasserstoff Taxi, Kraus Gerhard, Wildon, Tel. 0660 1777 522
Nina Tours GmbH, Langbauer Nina, Wildon, Tel. 0664 79 26 561
Taxi Jöbstl, Jöbstl Holding GmbH, Leibnitz, Tel. 03452 / 844 10,
Taxi Potocnik Katharina, Leibnitz, Tel. 03452 / 22 55,
Taxi Sackl Erich , Leibnitz, Tel. 03452 / 22 18,
Taxi Temmel Eduard, Fresing, Tel. 0664 / 446 446 4,
Taxi Werber Thomas, Leibnitz, Tel. 03452 / 22 17,
Strohmaier Taxi GmbH, Silvia Strohmaier, Leibnitz, 03452 755 70, 0664 886 57 826
EW Shuttle Service Personentransporte GmbH, Premstätten, Tel. 50 40 80
May Taxi, Mayer Karl, Leibnitz, Tel. 03452 / 20 28
Der Gutschein wird beim Taxifahrer eingelöst. Name, Anschrift, Datum und Fahrtstrecke sind einzutragen. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist vorzuweisen. Es können mehrere Fahrgäste einen Gutschein gemeinsam einlösen.
Pro Monat dürfen pro Person maximal 4 Gutscheine erworben werden. (Beschluss vom 10.02.2021)
Thermische Solarkollektoren
Ziel der Förderung ist es, dass ein Anreiz zur nachhaltigen Warmwassergewinnung und zum Energiesparen geleistet wird. Nach Vorlage des Ansuchens um Förderung beim Land Steiermark, der Rechnung und Zahlungsnachweis, der Kontonummer und der Baubewilligung gewährt die Marktgemeinde Wildon eine einmalige Förderung von 300,00 Euro pro Anlage beim Neubau von thermischen Solarkollektoren. (Beschluss vom 10.02.2021)
Tierkörperverwertung
Die Marktgemeinde Wildon trägt 50 % der Kosten für die Tierkörperverwertung.
Die restlichen 50 % der Kosten sind vom Tierhalter zu tragen.
(Beschluss vom 10.02.2021)
Tierzuchtförderung
Rind 20,00 Euro
pro Besamung laut Besamungsschein
Schwein 18,00 Euro
je Mutterschwein pro Jahr laut AMA-Tierbestandsliste
Pferd 10,00 Euro
pro Sprung laut Nachweis
Schafe 8,00 Euro
je Mutterschaf pro Jahr laut AMA-Tierbestandsliste
Ziegen 8,00 Euro
je Mutterziege pro Jahr laut AMA-Tierbestandsliste
Förderung pro Betrieb jährlich maximal 1.800,00 Euro.
Beschluss vom 10.02.2021
Die Förderung für das TOP-Ticket in der Schülerfreifahrt wird ab dem Schuljahr 2022/2023 mit 25 Euro pro Schüler und Jahr gewährt.
Auch rückwirkend für das Schuljahr 2021/2022 ist auf Antrag eine Gewährung der Förderung zulässig.
Die Förderung für das TOP-Ticket für Studenten wird mit 25 Euro pro Semester ab dem Studienjahr 2022/2023 gewährt.
Die Förderung für das TOP-Ticket für Lehrlinge wird mit 25 Euro pro Jahr ab dem Schuljahr 2022/2023 gewährt.
Beschluss: 17. GRS am 22.09.2022, TOP 21
Weg Übernahme ins öffentliche Gut
Voraussetzungen für die Übernahme von Privatstraßen in das öffentliche Gut samt Widmung für den Gemeingebrauch vor der grundbücherlichen Durchführung sind:
Der Unterbau und die Fahrbahn sind von einem befugten Unternehmen ordnungsgemäß herzustellen.
Eine Bescheinigung einer befugten Baufirma über die gemeindestraßentaugliche Ausführung mit mindestens 6 Meter Breite ist der Gemeinde vorzulegen.
Nachweis über die ordnungsgemäße Verbringung der Oberflächenwässer, allfällige ausreichend dimensionierte Verrieselungs- und Sickeranlagen. Allenfalls Zustimmungserklärung(en) für Einleitung in die Vorflut.
Das Weggrundstück wird grundbücherlich lastenfrei übernommen (Lastenfreistellungserklärungen).
von allen Miteigentümern unterschriebener Schenkungsvertrag eines Notars oder Rechtsanwalts.
Vermessungsurkunde über die Weganlage.
Rechtsgrundlagen: § 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz (für die Durchführung beim Grundbuch)
§ 8 Abs. 3 Landes-Straßenverwaltungsgesetz (Verordnung einer Gemeindestraße) (Beschluss vom 12.09.2018, TOP 25, Murfeldweg)
Windeltonne / Pflegetonne
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren und Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt.
Für Familien mit Wickelkindern von 0 bis 3 Jahren, für Tagesmütter und pflegebedürftige Personen mit Pflegegeldbezug wird eine "Windel-Restmüll-Tonne" bzw. "Pflege-Restmülltonne" mit 120 Liter, kostenlos zur Verfügung gestellt. Bestellung bitte im Gemeindeamt unter 03182 3227. Die Zustellung erfolgt über den Wirtschaftshof. Beschluss vom 10.02.2021