Bürgermeister
Christoph Grassmugg
Mobil: +43 (0) 664 9177610
Mail: christoph.grassmugg@wildon.gv.at
Foto: Pixelmaker
Herzlich Willkommen!
Die neue Marktgemeinde Wildon existiert nach dem Stmk. Gemeindestruktur-Reformgesetz seit 1. Jänner 2015. Sie liegt im Bezirk Leibnitz im Süden der Steiermark, ist rund 32 km² groß (genau sind es 32.688.749,6 m²) und Wohnsitz von rund 5.850 Einwohner/-innen.
Die Marktgemeinde Wildon besteht aus den Katastralgemeinden
Kainach (66413), mit 3.638.361,00 m²,
Stocking (66427), mit 5.655.169,00 m²,
Sukdull (66428), mit 5.906.092,00 m²,
Unterhaus (66429), mit 3.716.013,00 m²,
Weitendorf (66430), mit 10.236.276,00 m² und
Wildon (66431) mit 3.536.938,00 m².
Durch die Nähe zur Bezirksstadt Leibnitz (ca. 15 km) und zur Landeshauptstadt Graz (ca. 25 km), sowie durch die sehr gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist Wildon eine ständig wachsende Wohngemeinde mit ausgeprägter Infrastruktur.
Kindergärten, Volksschule, Mittelschule und die Herrand-von-Wildon-Musikschule sind Grundlage einer guten Ausbildung unserer Jugend. Ärzte, Apotheke, Rettungsstützpunkt, Polizeiinspektion und Feuerwehren sorgen für ein sicheres Wohngefühl. Seniorenheime, betreutes Wohnen, Hauskrankenpflege und Essen auf Rädern geben den älteren Menschen bei Bedarf die notwendige Unterstützung, um ihre Lebensqualität zu erhalten.
Das Freizeitgelände Wildoner See, der Schlossberg, verschiedene Sportanlagen (Bogen-, Fußball-, Tennis-, Stocksport), der Hengist-Kultur-Wanderweg, der Herrand-von-Wildon-Literaturpfad und der Radweg R2 entlang der Mur laden zu Aktivitäten im Freien ein. Im Kulturzentrum Schloss Wildon gibt es zahlreiche Veranstaltungen für die Bewohner/-innen.
Herzlich Willkommen!
Anmeldung Kindergarten
Liebe Eltern, liebes zukünftiges Kindergartenkind!
Bald ist es soweit und wir dürfen Sie und Ihr Kind bei uns im Kindergarten begrüßen. Eine Zeit voller Abenteuer, Entdeckungen, Spaß und neuer Freundschaften kann beginnen.
Benötigte Dokumente:
- Geburtsurkunde
- Impfpass
- Meldezettel Ihres Kindes und
- Einschreibeformular
Über den Link oben können Sie vorab (ab 15. Jänner 2024) das Anmeldeformular downloaden und ausgefüllt zur Einschreibung mitbringen oder direkt per E-Mail an gde@wildon.gv.at senden. (Bitte nicht vergessen, den gewünschten Kindergarten anzugeben).
Nach der Einschreibung können Kindergartenplätze nur mehr nach Verfügbarkeit vergeben werden.
Umstellung Glassammelcontainer - Standorte
Information des Abfallwirtschaftsverband Leibnitz:
Anfang November 2023 wird die Glasverpackungssammlung in Wildon auf moderne lärmgedämmte Doppelkammerbehälter umgestellt. Dadurch werden die einzelnen 240l- und 1100l-Tonnen an diversen Müllsammelplätzen abgezogen und an drei Standorten durch die 3000l-Doppelkammercontainer ersetzt.
Die neuen Standorte:
* Alte Reichsstraße (Rotes Kreuz)
* Feuerwehr Wildon (St.-Georgener-Straße 8)
* Kainach (bei der Haltestelle)
Die Vorteile des neuen Glassammelsystems:
• für die Bewohnerinnen und Bewohner: geringere Geräuschentwicklung beim Glasentsorgen dank Lärmdämmung in den Glassammelbehältern
• für Umwelt und Klima: höhere Recyclingquoten dank verbesserter Altglasqualität durch farbig gekennzeichnete runde Einwurföffnungen
• für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Gäste unserer Gemeinde: verbessertes optisches Erscheinungsbild dank ansprechender Glassammelbehälter
Der AWV Leibnitz und die Marktgemeinde Wildon bedanken sich jetzt schon für Ihre Kooperation!
Anmerkung der Gemeinde: Die Umstellung betrifft nur die Altgemeinde Wildon. Für die Bereiche Stocking und Weitendorf bleibt alles wie gehabt. Der Standort Kainach wurde gewählt, da die Station bei "Kreuzung Fa. AKG" aufgelassen wurde
Heizkostenzuschüsse Land und Gemeinde
Ab 2. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024 können Antragsberechtigte die Heizkostenzuschüsse des Landes und der Gemeinde im Gemeindeamt beantragen.
Antragsberechtigt sind Personen, die mindestens seit 1. September 2023 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und deren durchschnittliches, monatliches Haushaltseinkommen (inkl. 13. Und 14. Gehalt) nachfolgende Grenzen nicht übersteigen:
Ein-Personen-Haushalte: 1.392 Euro
Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften: 2.088 Euro
für jedes familienbeihilfebeziehendes Kind: 418 Euro
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Wer Wohnunterstützung bezieht, hat Anspruch auf den Heizkostenzuschuss der Gemeinde Wildon in der Höhe von 250 Euro. Zur Antragsstellung mitzubringen: Aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen und aktueller Nachweis der Wohnunterstützung.
Wer keine Wohnunterstützung bezieht, hat Anspruch auf den Heizkostenzuschuss des Landes in der Höhe von 340 Euro und den Zuschuss der Gemeinde über 250 Euro, sofern die Richtlinien zutreffen. Zur Antragsstellung mitzubringen: Aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen.
Infos im Bürgerservice der Marktgemeinde Wildon, Hauptplatz 61, telefonisch unter 03182 3227 oder per E-Mail unter gde@wildon.gv.at sowie im Internet unter www.soziales.steiermark.at.
Entschädigungen Katastrophenfonds
Informationen zum Katastrophenfonds finden Sie im Internet unter www.agrar.steiermark.at bzw https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12541408/127384147/
Das Antragsformular ist unter diesem Link abrufbar: Privatschadensausweis.
Der Bund und das Land Steiermark stellen eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Eine Schadensmeldung (Privatschadensausweis) ist online über das E-Governmentportal einzugeben. Danach werden die einzelnen Fälle, entsprechend der Schadensart, von den zuständigen Abteilungen geprüft.
Zu beachten ist:
1. Vor den Aufräumarbeiten ist eine selbstständige fotografische Dokumentation/Beweissicherung anzufertigen.
2. Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar müssen innerhalb von zwei Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.
3. Alle anderen Schäden müssen innerhalb von sechs Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.
Der Katastrophenfonds wirkt subsidiär. Das heißt, Mittel aus dem Katastrophenfonds können für Schäden anteilig gewährt werden, deren Kosten nicht von Versicherungen übernommen werden.
Kontakt für Rückfragen:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10
0316 877-6956 und 0316 877-6973

Grußworte Karl Kowald
Liebe Wildonerinnen und Wildoner!
Wie bekannt, beende ich mit heutigem Tage meine Aufgabe als Bürgermeister unserer Marktgemeinde. Ich bedanke mich für Ihr/dein Vertrauen und für die gute Zusammenarbeit beim Gemeinderat, bei den Mitarbeitenden der Marktgemeinde und bei vielen Menschen, Vereinen, Institutionen und Nachbargemeinden. Höflich ersuche ich um Verständnis, wenn ich nicht alle Erwartungen und Wünsche erfüllen konnte.
Ich wünsche Ihnen/dir persönlich alles Gute, viel Gesundheit, ebenfalls meinem Nachfolger viel Erfolg und Freude bei der Aufgabe und dem Gemeinderat eine gute Zusammenarbeit zum Wohle Wildons.
Ihr/dein
Karl Kowald
Aktuelles - Nachrichten
Hier kommen sie zu den Neuigkeiten von Wildon, zu Informationen und Hilfsangeboten.
Gemeindezeitung
Über den obigen Link finden Sie zur aktuellen Gemeindezeitung und zu weiteren Informationen hierzu.
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