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Bürgermeister


Christoph Grassmugg

Mobil: +43 (0) 664 9177610

Mail: christoph.grassmugg@wildon.gv.at

 

Foto: Pixelmaker

 

Herzlich Willkommen!

Die neue Marktgemeinde Wildon existiert nach dem Stmk. Gemeindestruktur-Reformgesetz seit 1. Jänner 2015. Sie liegt im Bezirk Leibnitz im Süden der Steiermark, ist rund 32 km² groß (genau sind es 32.688.749,6 m²) und Wohnsitz von rund 5.600 Einwohner/-innen. 

Die Marktgemeinde Wildon besteht aus den Katastralgemeinden

Kainach (66413), mit 3.638.361,00 m²,

Stocking (66427), mit 5.655.169,00 m²,

Sukdull (66428), mit 5.906.092,00 m²,

Unterhaus (66429), mit 3.716.013,00 m²,

Weitendorf (66430), mit 10.236.276,00 m² und

Wildon (66431) mit 3.536.938,00 m².

Durch die Nähe zur Bezirksstadt Leibnitz (ca. 15 km) und zur Landeshauptstadt Graz (ca. 25 km), sowie durch die sehr gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ist Wildon eine ständig wachsende Wohngemeinde mit ausgeprägter Infrastruktur. 

Kindergärten, Volksschule, Mittelschule und die Herrand-von-Wildon-Musikschule sind Grundlage einer guten Ausbildung unserer Jugend.  Ärzte, Apotheke, Rettungsstützpunkt, Polizeiinspektion und Feuerwehren sorgen für ein sicheres Wohngefühl.  Seniorenheime, betreutes Wohnen, Hauskrankenpflege und Essen auf Rädern geben den älteren Menschen bei Bedarf die notwendige Unterstützung, um ihre Lebensqualität zu erhalten.

Das Freizeitgelände Wildoner See, der Schlossberg, verschiedene Sportanlagen (Bogen-, Fußball-, Tennis-, Stocksport), der Hengist-Kultur-Wanderweg, der Herrand-von-Wildon-Literaturpfad und der Radweg R2 entlang der Mur laden zu Aktivitäten im Freien ein. Im Kulturzentrum Schloss Wildon gibt es zahlreiche Veranstaltungen für die Bewohner/-innen.

Herzlich Willkommen in Wildon!

 

Heizkostenzuschüsse Land und Gemeinde

Ab 2. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024 können Antragsberechtigte die Heizkostenzuschüsse des Landes und der Gemeinde im Gemeindeamt beantragen.

 

Antragsberechtigt sind Personen, die mindestens seit 1. September 2023 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und deren durchschnittliches, monatliches Haushaltseinkommen (inkl. 13. Und 14. Gehalt) nachfolgende Grenzen nicht übersteigen:

Ein-Personen-Haushalte: 1.392 Euro

Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften: 2.088 Euro

für jedes familienbeihilfebeziehendes Kind: 418 Euro

Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

 

Wer Wohnunterstützung bezieht, hat Anspruch auf den Heizkostenzuschuss der Gemeinde Wildon in der Höhe von 250 Euro. Zur Antragsstellung mitzubringen: Aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen und aktueller Nachweis der Wohnunterstützung.

 

Wer keine Wohnunterstützung bezieht, hat Anspruch auf den Heizkostenzuschuss des Landes in der Höhe von 340 Euro und den Zuschuss der Gemeinde über 250 Euro, sofern die Richtlinien zutreffen. Zur Antragsstellung mitzubringen: Aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen.

 

Infos im Bürgerservice der Marktgemeinde Wildon, Hauptplatz 61, telefonisch unter 03182 3227 oder per E-Mail unter gde@wildon.gv.at sowie im Internet unter www.soziales.steiermark.at.

 

Wohn- & Heizkostenzuschuss des Bundes

Alle steirischen Haushalte, die 2022 bis zu 30.734 Euro Jahresnettoeinkommen hatten, können bis 31. Oktober 2023 den Wohn- & Heizkostenzuschuss, der von der Bundesregierung bereitgestellt gestellt wird, beantragen.

An Steirerinnen und Steirer, die in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest ein Monat) Sozial- oder Wohnunterstützung bezogen haben, sowie Bezieher/-innen des Heizkostenzuschusses 2022/2023, ist der Wohnkostenzuschuss in Höhe von 400 Euro bereits antragslos ausbezahlt worden.

Details zur Antragstellung und Online-Formular: www.soziales.steiermark.at

Für Personen ohne Online-Zugang stehen wie beim Heizkostenzuschuss des Landes die Servicestellen der Gemeinde- und Stadtämter zur Verfügung, um im Bedarfsfall bei der Abwicklung des Antrages zu unterstützen.

Bei Fragen können Sie sich an die Hotline des Landes Steiermark wenden: 0800 800 262

 

Entschädigungen Katastrophenfonds

Informationen zum Katastrophenfonds finden Sie im Internet unter www.agrar.steiermark.at bzw https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/12541408/127384147/

Das Antragsformular ist unter diesem Link abrufbar: Privatschadensausweis.

 

Der Bund und das Land Steiermark stellen eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Eine Schadensmeldung (Privatschadensausweis) ist online über das E-Governmentportal einzugeben. Danach werden die einzelnen Fälle, entsprechend der Schadensart, von den zuständigen Abteilungen geprüft.

Zu beachten ist:

1.   Vor den Aufräumarbeiten ist eine selbstständige fotografische Dokumentation/Beweissicherung anzufertigen.

2.   Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar müssen innerhalb von zwei Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.

3.   Alle anderen Schäden müssen innerhalb von sechs Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.

 

Der Katastrophenfonds wirkt subsidiär. Das heißt, Mittel aus dem Katastrophenfonds können für Schäden anteilig gewährt werden, deren Kosten nicht von Versicherungen übernommen werden.

 

Kontakt für Rückfragen:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10

0316 877-6956 und 0316 877-6973

 

Grußworte Karl Kowald

Liebe Wildonerinnen und Wildoner!

Wie bekannt, beende ich mit heutigem Tage meine Aufgabe als Bürgermeister unserer Marktgemeinde. Ich bedanke mich für Ihr/dein Vertrauen und für die gute Zusammenarbeit beim Gemeinderat, bei den Mitarbeitenden der Marktgemeinde und bei vielen Menschen, Vereinen, Institutionen und Nachbargemeinden. Höflich ersuche ich um Verständnis, wenn ich nicht alle Erwartungen und Wünsche erfüllen konnte.

Ich wünsche Ihnen/dir persönlich alles Gute, viel Gesundheit, ebenfalls meinem Nachfolger viel Erfolg und Freude bei der Aufgabe und dem Gemeinderat eine gute Zusammenarbeit zum Wohle Wildons.

Ihr/dein

Karl Kowald

 

Aktuelles - Nachrichten

Hier kommen sie zu den Neuigkeiten von Wildon, zu Informationen und Hilfsangeboten.

 

Gemeindezeitung

Über den obigen Link finden Sie zur aktuellen Gemeindezeitung und zu weiteren Informationen hierzu.

 

GenussNavi

Broschüre der Direktvermarkter von Wildon

 

Badesee Wildon

Wir freuen uns, bekanntgeben zu können, dass der Wildoner Badesee verpachtet ist. Wir wünschen den Pächtern Dita und Thomas Mayer von der Austerlitz Bauconsult GmbH alles Gute und uns allen eine schöne Badesaison.

Infos: www.wildonamsee.at

 

Reduzierte Saison-Karten für Wildoner

Für Wildoner (Hauptwohnsitz) gibt es reduzierte Badeseekarten. Die Gutscheine dafür sind zu nachfolgenden Preisen im Gemeindeamt erhältlich.

Erwachsene: € 30,00

Kinder: € 18,00

(von 8 bis 18, Jahrgang 2014 bis 2005 - Kinder bis 8 Eintritt frei)

 

regioMOBIL

Regionales Taxi

Tel.: 050 16 17 18

Formular Hausabholung: www.regiomobil.st

E-Mail: kundenservice@regiomobil.st

Web: www.regiomobil.st

 

Glasfasernetz Online-Bestellung

Info und Bestellung Glasfasernetz Wildon der Firma öGIG GmbH

 

Müllabfuhr

Über den obigen Link kommen Sie zu allen Infos betreffend Müll und Entsorgung.

 

Welcher Arzt hat für mich geöffnet?

www.ordinationen.st ist das steirische Portal zur Information der derzeit geöffneten Arzt-Ordinationen in Ihrer Nähe. Unter Ärztesuche finden Sie sämtliche Öffnungszeiten, die Adresse und weiterführende Informationen zu Ihrem gesuchten Arzt.