V E R O R D N U N G
Aufgrund der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 29.10.2025, GZ wie oben, gemäß § 90 Abs. 1 und 3 StVO 1960 straßenpolizeilich bewilligten Arbeiten werden an
6 Arbeitstagen im Zeitraum von 03. bis 14. November 2025
bei Bedarf die im Sinne der RVS 05.05.44, Regelplan Blatt LO4 und FO2 ersichtlichen Maßnahmen verordnet:
Landesstraße B 67 von StrKm 76,8 bis 78,0
a) „Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h“ gem. § 52 a Z 10a StVO 1960, jeweils 25 m vor dem Arbeitsbereich bis 25 m danach → während der tatsächlichen Arbeitszeit
b) eine Postenregelung mittels Signalscheiben unmittelbar vor dem Arbeitsbereich
Diese Verordnung tritt mit der Anbringung bzw. Abdeckung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Entfernung, jedenfalls aber mit Beendigung der Bauarbeiten.
BAUARBEITEN-Verordnung_Marktgemeinde Wildon (27).pdf

