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Amtstafel

Rechnungsabschluss per 31.12.2022, Auflage

GZ: A-2023-1044-00068

 

Kundmachung Gem. § 88 Abs. 5 Stmk. GemO Auflage Rechnungsabschluss

 

Der Rechnungsabschluss der Marktgemeinde Wildon (61059) für das Haushaltsjahr 2022 liegt vom Tage des Anschlages dieser Kundmachung zwei Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf. Jedem Gemeindemitglied steht es frei, gegen den Rechnungsabschluss innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen. Solche Einwendungen sind vom Gemeinderat vor Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses zu beraten.

 

Der Bürgermeister Karl KOWALD

 

GR Sitzungsplan 2023

Beschlüsse 17. GR-Sitzung

Beschlüsse 9. GR-Sitzung

Beschlüsse 7. GR-Sitzung

Verordnung gem. § 43 Abs. 2 GemO

Übertragung von Beschlussrechten des Gemeinderates an den Gemeindevorstand und an den Bürgermeister.

Aushang Amtstafel am 15.01.2021

 

18.12.2020: Konstituierende Sitzung

Anlässlich der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 18.12.2020 wurde der Gemeindevorstand gewählt:

Bürgermeister Karl Kowald (ÖVP)

Erster Vizebürgermeister Christoph Grassmugg (ÖVP)

Zweiter Vizebürgermeister Helmut Walch (SPÖ)

Gemeindekassier Dr. Werner Kammel (GRÜNE)

Vorstandsmitglied Herbert Kicker (SPÖ)

15.11.2020: Ergebnis GR-Wahl

2.596 abgegebene Stimmen
      11 ungültige
2.585 gültige
Parteisummen
1.224 ÖVP      12 Mandate (3 Vorstandssitze)
   875 SPÖ        9 Mandate (2 Vorstandssitze)
   170 FPÖ         1 Mandat
    215 GRÜNE  2 Mandate
    101 ProW      1 Mandat

Kundmachung: Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Wildon auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur: 

Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG) 
Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG) 
Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG) 

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx 

Veröffentlichung der Bildmarke


Die Veröffentlichung der Bildmarke Marktgemeinde Wildon gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.

Elektronische Signaturprüfung:

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur: 

http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Wildon:

Ansprechperson: Mag. Hermann Ofner
Adresse: 8410 Wildon, Hauptplatz 55
Telefon: +43 (0)3182 / 3227 – 21
Fax: +43 (0)3182 / 3227 – 22
E-Mail: gde@wildon.gv.at

DVR-Nummer: 0090182

UID-Nummer: ATU69182145


Parteiverkehrszeiten: 
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:

Persönlich/postalisch: 8410 Wildon, Hauptplatz 55 zu den Amtszeiten der Gemeinde 
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Per E-Mail: gde@wildon.gv.at
Per FAX: +43 (0)3182 / 3227 – 22

Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:

Dateigröße max. 8 MB
Übermittlung von Zip Dateien
Datenträger können verwendet werden (CD, DVD, USB-Stick….)
Elektronische Formate (.pdf, .doc, .rtf, .jpg, .tiff)

Kundmachung: Parteienverkehrszeiten

Das Marktgemeindeamt Wildon, Hauptplatz 55 und 61 (Bürgerservice), hat folgende Parteienverkehrszeiten:

Montag bis Freitag, jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten bitte um Terminvereinbarung unter 03182 / 32 27.
Montag und Dienstag sind wir telefonisch erreichbar in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Mittwoch und Freitag Nachmittag ist das Gemeindeamt ab 12:00 Uhr geschlossen.

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