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10.04.2013
Hochwasser Studie Kainach
Im Gemeindeamt liegt die neue Hochwasserstudie für die Kainach der Firma WERNER CONSULT zur Einsicht auf. Betroffen ist der Bereich Badesee bis Grazerstraße. Für Bauvorhaben in diesem Bereich bedeutet das, dass diese Studie für die Beurteilung der Bauplatzeignung herangezogen wird. Bitte informieren Sie sich im Zuge der kostenlosen Bauberatung im Beisein des Bausachverständigen und des Planers.
06.05.2013
Pool - Nasses Vergnügen mit Verantwortung
Eine neue Broschüre richtet sich an alle Poolbesitzer, um in verständlicher Form einen möglichst gewässerschutzschonenden Betrieb von privaten Schwimmbädern aufzuzeigen.
Die gleichzeitige Befüllung von Schwimmbädern kann zu Versorgungsengpässen mit Trinkwasser führen.
Die private Wasserentnahme aus Hydranten zur Poolbefüllung ist verboten.
Eine Desinfektion des Wassers ist in jedem Schwimmbecken notwendig. Mit ein paar einfachen Maßnahmen schützen Sie die Umwelt und ihre Gesundheit.
Die Broschüre mit praktischen Tipps kann unter 0316 / 877 - 2560 telefonisch bestellt werden oder folgen Sie dem Link zum Download.
www.wasserwirtschaft.steiermark.at
21.03.2013
Kastrationspflicht für freilaufende Katzen
Wir sind der Verein SOS Katze, Verein zur Rettung und Vermittlung von in Not geratenen Katzen, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, armen, verletzten, herrenlosen Katzen und Katzenbabys zu helfen, sie tierärztlich versorgen zu lassen, auf unseren Pflegestellen aufzunehmen und für sie gute Lebensplätze zu finden – www.soskatze.at.
Diese rein ehrenamtliche Arbeit ist sehr erfüllend, aber sie erfordert auch sehr viel persönlichen Einsatz, Anstrengung, Freizeit, hohe Kosten und vor allem sehr viel Substanz wenn man das Katzenleid, das leider auch in Österreich sehr präsent ist, sieht. Vor allem die Katzen auf Bauernhöfen werden sehr oft nicht versorgt oder gar kastriert. Es werden noch immer unzählige Katzenbabys getötet oder einfach ihrem Schicksal überlassen. Sie müssen oft aufgrund von nicht behandelten Krankheiten einen qualvollen Tod sterben.
Wir versuchen mit unserem Einsatz Aufklärungsarbeit zu leisten und auf die seit 1.1.2005 bestehende Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang (auch Bauernhofkatzen!!!) aufmerksam zu machen. Leider gelingt uns das nicht immer.
Wie wir bei unserer Arbeit sehr oft feststellen müssen, wissen sehr viele Menschen nicht, dass die Kastrationspflicht besteht. Vor allem wird immer die „bäuerliche Haltung“ falsch interpretiert. Gemeint sind damit nicht die Katzen, die tatsächlich dem Bauern zuzuordnen sind, sondern die Streuner, die meist auf den Bauernhöfen Unterschlupf suchen und die dem Bauern nicht gehören.
Es besteht auch Kastrationspflicht für Bauernhofkatzen!!!
Leider stoßen wir immer wieder auf Unverständnis bei den Leuten und können den armen Tieren nicht helfen.
Wir bitten daher um Ihre Hilfe! Helfen Sie uns, die Menschen auf die Kastrationspflicht noch mehr aufmerksam zu machen!
15.03.2013
1. Theaterstammtisch der Wildoner Bühnengemeinschaft
Am 27. Februar 2013 fand der erste Theaterstammtisch im GH Draxler „Wilder Mann“ statt. Einige Mitglieder des Vereins sowie ein Interessent plauderten in gemütlicher Atmosphäre. Natürlich waren die kommende Spielsaison und das geplante Stück die vorrangigen Themen. Doch auch der gemeinsame Spaß am Theater und das gegenseitige Kennenlernen abseits der Proben und der Bühne standen im Vordergrund.
Der Auftakt ist somit gelungen und die Wildoner Bühnengemeinschaft freut sich schon auf den nächsten Stammtisch, am 27. März 2013 (siehe Veranstaltungskalender). Kommen Sie doch vorbei!
02.03.2013
Ehrung für Bäuerinnen
Beim Bezirksbäuerinnentag in St. Georgen an der Stiefing am Samstag, 2. März 2013 wurden im Beisein von Landesrat Johann Seitinger und Kammerobmann ÖkR Josef Kowald und Gemeindebäurin Theresia Hopf Ehrennadeln an folgende Wildoner Bäuerinnen verliehen: Hermine Baumhakel, Anna Eckhart, Theresia Jöbstl-Arbeiter und Romana Knippitsch. Wir gratulieren!
15.03.2013
Kulturpark Hengist April 2013
Unser heuriges Veranstaltungsprogramm begann bereits am 2. Februar. Bis Mitte März haben wir bereits drei Vorträge, zwei Exkursionen und zwei Workshops absolviert. Aufgrund des regen Interesses werden die von Margit Lechner abgehaltenen Workshops „Herstellen von Naturseifen bzw. Naturkosmetik“ im nächsten Jahr wiederholt!
Am 1. März fand im Schloss Wildon der Vortrag Jakob Eduard Schmölzer (1812–1886) –„Flöten-Liszt“ und „Steirischer Liedervater“ statt. Der Musiker, Musiklehrer und Musikwissenschaftler Dr. Rudolf Gstättner ist in seinem Vortrag auf die Biografie Schmölzers und seine (kulturellen) Aktivitäten bzw. Beziehungen in Wildon eingegangen – der Komponist und Liedersammler war hier Steuerbeamter und in den 1850er Jahren auch Begründer des ersten Wildoner Männergesangvereines. Aufgelockert wurde der Vortrag immer wieder durch Musikbeispiele, dargebracht von einem zwölfköpfigen Ensemble des Männergesangvereines Wildon (Leitung: Mag. Hans Assinger) und dem Bläsertrio Arundo Donax (Leitung: Dr. Rudolf Gstättner).
Mit dem Vortrag „Der Volkskundler Leopold Kretzenbacher (1912–2007). Ein berühmter und doch wenig bekannter Bürger von Lang!“ wurde am 13. März im Gasthaus Edler in Lang einer Person gedacht, die zwar in der Region kaum bekannt war, international jedoch einen der bedeutendsten Volkskundler darstellte. Über 50 Interessentinnen und Interessenten aus allen Hengist-Gemeinden lauschten den mitreißenden Ausführungen des Grazer Volkskundlers Dr. Michael Greger. Nach einer biografischen Einführung wurde besonders die steirischen und internationalen Leistungen Leopold Kretzenbachers hervorgehoben.
Am Donnerstag, dem 7. März fand im Schloss Wildon eine international besetzte Frühmittelalter-Fachtagung zum Thema „Ostalpenraum revisited – Siedlungsfund – Opfer – Schlachtrelikt?“ statt, die sich mit der frühmittelalterlichen Wiederbenutzung spätantiker Höhensiedlungen befasste. Die Tagung wurde vom Kulturpark Hengist in Kooperation mit der Universität Wien (Institut für Ur- und Frühgeschichte) und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (Institut für Mittelalterforschung) durchgeführt. Der größte Teil der Fachexpertinnen und -experten aus Tschechien, der Slowakei, Deutschland, Slowenien und Österreich traf bereits Mittwochabend beim Buschen Schank Bock Moar ein, um in lockerer Atmosphäre und bei dem einen oder anderen Glaser Hengist-Wein das eine oder andere fachliche Gespräch zu führen. Am Donnerstag präsentierten schließlich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Vorträge zum Hauptthema. Wie immer waren die Teilnehmerinnen und Teilnehmern von unserer Gastfreundlichkeit begeistert. Zum wiederholten Male zeigte sich, wie gut die Region Hengist aufgrund ihrer geografischen Lage und der hervorragenden Verkehrsanbindung für internationale Tagungen geeignet ist!
Am Dienstag, dem 9. April, werden im Gasthaus Dorner in Neudorf im Rahmen eines Vortrages von Dr. Christoph Gutjahr die aktuellen archäologischen Grabungen und Forschungsergebnisse präsentiert. Im Mittelpunkt des Vortrages stehen die Aufarbeitung des Gräberfeldes in Kainach sowie die Grabungen am Faltikögerl. Weiters wird der Hengist-Archäologe auf die Ergebnisse seiner Forschung betreffend den „Teufelsgraben“ in Lebring/Bachsdorf eingehen, aber auch aktuelle Grabungen, v. a. im Bereich des Buchkogels, vorstellen. Beginn: 19:00 Uhr.
Foto Notgrabung am Buchkogel im Jänner 2013
Anfang April erscheint unser Veranstaltungsfolder 2013, der auch heuer wieder an jeden Haushalt verschickt, aber auch in den regionalen Gemeindeämtern aufliegen wird. Weiters werden die Veranstaltungen auf unserer Homepage www.hengist.at, in den Gemeindezeitungen und in der Wochen- und Tagespresse angekündigt. Die derzeit 540 Mitglieder des Kulturparks Hengist erhalten den Folder und Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen per Post bzw. per email.
Veranstaltungen April-Mai 2013
Dienstag, 9. April: Aktuelle archäologische Forschungen im Kulturpark Hengist. Vortrag von Dr. Christoph Gutjahr. Neudorf ob Wildon, Gasthaus Dorner, 19:00 Uhr.
Samstag, 13. April: Grazer Stadtspaziergang. Teil 2: Mittelalter (Archäologie und Geschichte). Route: Hauptplatz – Franziskanerviertel – Admonterhof – Schlossberg – Karmeliterplatz – Burg – Dom – Alte Universität – Hauptplatz. TP: 10:00 Uhr Hauptplatz. Kosten: 6,00 Euro, Mitglieder: 4,00 Euro, Anmeldung unter 0676 / 53 00 575.
Samstag, 20. April: Mur-Auen-Wanderung. Der Biologe Dr. Werner Kammel führt durch den artenreichen Lebensraum der Lebringer Mur-Aauen / TP: 14:00 Uhr Überfuhrbrücke, Lebring-Bachsdorf.
Samstag 27. April: Schloss Eybesfeld. Der Schlossbesitzer Bertran Conrad-Eybesfeld führt durch das Schloss sowie den Schlosspark mit den darin aufgestellten zeitgenössischen Kunstobjekten. Treffpunkt: 13:00 Uhr Parkplatz Schloss Eybesfeld / Anmeldung erforderlich!
Sonntag, 5. Mai: Hengsberger Frühlingswanderung. Geführte Kräuterwanderung mit der zertifizierten Kräuter-, Wald- und Naturpädagogin Margit Lechner. Treffpunkt: 14:00 Uhr Hengistplatz, Hengsberg
Infos und Anmeldung unter 0676 / 53 00 575 oder info@hengist.at.
Gratis Hengist-Newsletter: Senden Sie ein E-Mail mit dem Betreff „Hengist-Newsletter“ an info@hengist.at und Sie erhalten regelmäßig Infos zu unseren Veranstaltungen!
25.02.2013
Volksbegehren im April 2013
Im April wird es zwei Volksbegehren geben.
Einerseits das „Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien“ und andererseits
das „Volksbegehren Demokratie Jetzt!“.
Der Eintragungszeitraum ist für beide Volksbegehren von Montag, 15. April 2013, bis einschließlich Montag, 22. April 2013.
Eintragungsberechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Gemeinde einen Hauptwohnsitz haben und die mit Ablauf des letzten Tages am 22. April 2013 das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Innerhalb des Eintragungszeitraumes können Stimmberechtigte in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat den Familien– und Vornamen sowie das Geburtsdatum des oder der Stimmberechtigten zu enthalten.
Die Eintragungslisten liegen im Gemeindeamt Wildon, Hauptplatz 55, Schloss Wildon, an folgenden Tagen und zu folgenden Zeiten auf:
Montag, 15. April 2013, von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr,
Dienstag, 16. April 2013, von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr,
Mittwoch, 17. April 2013, von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 18. April 2013, von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr,
Freitag, 19. April 2013, von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Samstag, 20. April 2013, von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr,
Sonntag, 21. April 2013, von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr,
Montag, 22. April 2013, von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
11.02.2013
Musikverein: Fetzenmarkt 2013
Sammeln
Dienstag, 2. April: Markt Wildon:
Leibnitzerstraße bis zum Ende der Grazerstraße, Bahnhofstraße, Rennweg, Römerweg, Neubruchweg, Brunnenweg, Obere Marktwiese, Kainachtalstraße
Mittwoch, 3. April: Neuwildon,
Wurzingerstraße, Gartenweg, Im Langfeld, Wahringerstraße, Aframerstraße, Hermann-Gmeiner-Weg, Grünbergerweg, Herrandstraße, St. Georgenerstraße, Murfeldweg, Im Greith,
Donnerstag, 4. April: Unterhaus
Im Morregrund, Unterhaus - alle Straßen, Untere Marktwiese, Im Rasental, Alte Reichsstraße mit Seitenstraßen links/rechts
Der Musikverein ersucht die Wildoner Bevölkerung, die Sachen, die für den Fetzenmarkt bestimmt sind, erst am betreffenden Tag auf dem eigenen Privatgrund zu deponieren und nicht auf der Straße!
Dadurch kann von unbefugten Personen nichts entwendet od. mitgenommen werden und Verkehrsteilnehmer werden nicht behindert!
Wertvolle Stücke direkt am Fetzenmarktgelände - Oberer Markt 120 beim GH Strohmaier – abgeben!
Es wird ersucht, nichts beim Musikheim der zu "hinterlegen"!!
Es gibt kein Nachsammeln!
Nicht mitgenommen werden:
Problemstoffe, z.B. Batterien und Öle aller Art, Lacke, Putzmittel, Medikamente, Kosmetika, Chemikalien, Leuchtstoffröhren und -lampen, Lösungsmittel, Gifte; diverse Abfälle die in die Mülltonne gehören (siehe Infoblatt Umwelttermine 2012)
Sperrmüll, Bauabfälle aller Art,
Sondermüll und Plastik, z.B. Einwegbehälter, Einwegflaschen, Eimer, Kübel, Kanister, Lack- und Spraydosen
Diese Problemstoffe sind bei den Altstoffsammelzentren der Kleinregion Hengist abzugeben!
Gegen Verrechnung – Barzahlung bei Abholung bzw Übernahme:
PKW-Reifen ohne Felgen = 2,00 Euro
PKW-Reifen mit Felgen = 3,50 Euro
Nachrichten betreffend Fetzenmarkt: 0664 8410 385.
Es wird darauf ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Sammeln für den Fetzenmarkt keine Müllentsorgung, Entrümpelung oder Spermüllsammlung ist!
Weiters werden auch keine Häuser-, Wohnungs- oder Kellerräumungen oder Demontagen von Möbeln durchgeführt!
Dieser Fetzenmarkt ist eine Eigeninitiative des Musikvereines.
Verkauf:
Freitag, 5. April, 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag, 6. April, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Wir danken der Bevölkerung der Gemeinde Wildon für ihren Beitrag zur Durchführung des Fetzenmarktes.
Über Ihren Besuch während des Fetzenmarktes würden wir uns sehr freuen!
21.02.2013
Dreifärbige Katze zugelaufen
Katze zugelaufen!
In der Leibnitzerstraße (Bereich Alte Reichstraße Süd) ist eine junge dreifärbige Katze zugelaufen. Sie ist sehr gepflegt und offensichtlich an ein Haus/ eine Wohnung gewöhnt. (Alter unter einem Jahr)
Wer vermisst diese Katze?
Anfragen an Fam. Kerschbaumer
(Tel.: 0664 / 3579130)
19.02.2013
PTS u. NMS: Mit Chemie vom Rohstoff zum Werkstoff
„Mit Chemie vom Rohstoff zum Werkstoff“!
Die Beteiligung an Österreichweiten Wettbewerben des VCÖ gehört für die Wildoner Schulen – Polytechnische Schule sowie Neue Mittelschule Wildon - schon zu fixen „Highlights“ im schulischen Unterrichtsangebot, - auch beim 12. Projektwettbewerb am Freitag, 15. Februar 2013, war die Teilnahme daher obligat.
Entsprechend dem Wettbewerbsthema „Mit Chemie vom Rohstoff zum Werkstoff“, beschloss das Planungsteam – Dir. Johann Wallner (PTS Wildon), SR Renate Wallner, HOL Monika Wollner (NMS Wildon) sowie Dr. Silvia Wallner (TU Graz) nach kurzem Überlegen sich im Wesentlichen auf Prozesse im Kunststoffbereich zu konzentrieren. Dadurch wurde es möglich natürliche Standortvorteile der Schulen nutzbringend einzubeziehen, verfügt man doch in Wildon und Umgebung über bedeutende Wirtschaftsbetriebe aus dem gesamten Kunststoffsektor.
Wie Projektleiter Dir. Johann Wallner bei der Präsentation stolz feststellte, gelang es neben einem großen experimentellen Projektteil vor allem die Selbsttätigkeit und Selbstverantwortung der Schüler/innen zu fördern.
So konnten unter anderem aufschlussreiche Betriebsbesichtigungen bei den Firmen AKG, Ecoplast und Cytec Surface Specialties vom Projektteam selbsttätig koordiniert und erfolgreich realisiert werden.
Durch ergänzende Internet-Recherchen, Durchführung von Referaten, Umsetzung der Informationen auf Plakaten bzw. in Form von PowerPoint – Präsentationen gelang es eine ganzheitliche Betrachtung dieser komplexen Thematik zu verwirklichen.
Als besonderes „Highlight“ der Projektarbeiten erwiesen sich die unter Mithilfe von
Dr. Silvia Wallner bereitgestellten Stationenpläne, welche den SchülerInnen einen intensiven und dadurch nachhaltigen experimentellen Zugang zur Thematik ermöglichten.
Grundsätzlich war vor allem das selbständige Arbeiten im Bereich der Chemie von Bedeutung: Aufbau und Eigenschaften von Kunststoffen, Recycling und ähnliches mehr galt es für die Schüler/innen in Kleingruppenarbeit zu erfahren.
Die SchülerInnen der Neuen Mittelschule konnten sich unter der Leitung von HOL Madeleine Hauser im Rahmen des Projektes noch zusätzlich im praktischem Arbeiten mit Acrylfarben erfreuen.
Eine verstärkte Kooperation mit außerschulischen Organisationen war ein weiteres Anliegen aller am Projekt Beteiligten. Beiträge von Viktor Kolbl (Betriebsleiter der Fa. Ecoplast), Univ. Ass. DI Dr. Silvia Wallner (TU Graz) sowie der Fa. AKG rundeten das Projektgeschehen ab.
Mit einer gemeinsamen öffentlichen Präsentation der Projektergebnisse inklusive des Angebots an die zahlreichen Anwesenden den „experimetellen Zugang zu Kunststoffen“ selbsttätig zu erproben, konnte sodann ein würdiger Abschluss des diesjährigen Projektgeschehens gefunden werden.
Bildtext:
Bild1: Synthese - Erzeugung von „Nylon“
Bild2: PEK – Schmelzpunktbestimmung von Kunststoffen
09.11.2012
Tagesmutter
Gemeinschaft, Geschicklichkeit und Genuss
Christina Schwingenschlögl arbeitet seit einigen Jahren als Tagesmutter in Wildon. Damit alle Tageskinder und auch ihre Eltern und Geschwister eine Gelegenheit zum Kennenlernen haben, lud Christina Schwingenschlögl zum Ausflug in den Motorikpark Gamlitz ein.
Klein und Groß bewiesen zunächst Geschicklichkeit an den 30 Stationen mit über 100 Übungselementen. Konzentration und ein bisschen gegeseitige Unterstützung halfen beim Überwinden des Balance-Parcours, beim Laufen über Erdwellen, auf dem Sensorikweg und bei der Klettertour.
Der Badeteich bot eine willkommene Abkühlung nach der körperlichen Betätigung, bevor für das gemeinsame Picknick die Decken aufgebreitet und aus Körben Brot und Käse, Obst und selbst gebackene Kuchen hervor geholt wurden.
Während die Kinder miteinander in einer für sie neuen Umgebung spielten, ergab sich für die Mütter und Väter Gelegenheit für interessante Gespräche.
Christina Schwingenschlögl, die bei Tagesmütter Steiermark angestellt ist, legt viel Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern. „Die Ausgelassenheit bei unseren gemeinsamen Ausflügen fördert ein Kennenlernen. Das wiederum führt zu einer positiven Atmosphäre bei den Gesprächen mit den Eltern im Arbeitsalltag“, sagt sie.
22.10.2012
ASZ Karte bitte bei Anlieferung mitbringen
Bitte bringen Sie zur Altstoffanlieferung beim Sammelzentrum Wildon immer die ASZ Karte mit.
Bei Verlust der Karte wird ein Unkostenbeitrag von 5,00 Euro in Rechnung gestellt.
Wir bitten Sie aus diesem Grund, mit der ASZ Karte sorgsam umzugehen.
22.10.2012
Neue Mittelschule und Lehrerteam
Grundgedanke der Neuen Mittelschule (NMS) ist eine gemeinsame Schule der 10- bis 14jährigen. Damit möchte man verhindern, dass Schüler und Eltern zu früh eine Entscheidung über die künftige Schullaufbahn treffen müssen.
Schülerinnen und Schüler bekommen mehr Zeit, sich nach ihren individuellen Begabungen und eigenem Tempo entwickeln zu können. Die Kinder sollen zu mehr Selbständigkeit, eigenverantwortlichem Arbeiten und entdeckendem Lernen hingeführt werden.
Nach wie vor wird größter Wert darauf gelegt, dass alle SchülerInnen eine möglichst breit gefächerte Basisausbildung erlangen. Darüber hinaus wird genügend Erweiterungsstoff angeboten, damit alle SchülerInnen nach ihren Begabungen und Talenten bestmöglich gefördert werden.
In den meisten Stunden der Schularbeitenfächer unterrichten zwei LehrerInnen im Team - davon profitieren die Kinder im besonderen Maß: Mehr individuelle Betreuung und größere Objektivität bei der Benotung.
Um den unterschiedlichen Leistungspotenzialen der SchülerInnen gerecht zu werden, wurde für die Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik und erste lebende Fremdsprache die Differenzierung in grundlegende und vertiefende Beurteilung ab der 7. Schulstufe eingeführt. Die Berechtigungen zum Besuch weiterführender Schulen wird im Zeugnis klar ausgewiesen.
Die Ziffernnoten bleiben erhalten, dazu kommen jedoch ergänzende Leistungsbeschreibungen, die den Zeugnissen beigelegt werden.
Die Fachlehrpläne der Neuen Mittelschule und der AHS Unterstufe sind ident. Darüber hinaus werden an der Neuen Mittelschule ab der 7. Schulstufe besondere Schwerpunkte angeboten.
Das Lehrerteam der NMS Wildon legt weiterhin großen Wert auf eine ganzheitliche Bildung der Jugendlichen, die umfassendes Allgemeinwissen, gute Umgangsformen und Achtung vor dem Nächsten einschließt.
Neue Homepage der NMS Wildon: www.nms-wildon.at
Umfassende Infos auf: www.neuemittelschule.at
10.10.2012
WIKI Youth Point am 5. Oktober eröffnet
Der neue WIKI Youth Point (YP) in Wildon
Liebe Jugendliche! Liebe Erwachsene!
Mit einem umfangreichen Jugendbeteiligungsprojekt startete Mitte Oktober 2011 die offene Jugendarbeit in der Markgemeinde Wildon. In Kooperation mit WIKI wurde dabei mit Jugendlichen an einer attraktiven Gestaltung eines neuen Jugendangebotes gearbeitet. Nach zahlreichen gemeinsamen Jugendtreffen wurde Ende des Jahres 2011 das Ergebnis präsentiert:
Besonders der Wunsch nach einer Räumlichkeit in denen Jugendliche sich treffen und ohne Zwang oder Verpflichtungen vom stressigen Alltag erholen und zurückziehen können, wurde stetig gefordert und angeregt. Diesem dringlichen Wunsch wurde Folge geleistet! Bürgermeister Ing. Gerhard Sommer, Jugendreferentin Christina Knippitsch und Ing. Markus Pichler gingen daraufhin auf die Suche nach einer geeigneten Räumlichkeit und wurden im alten Gemeindeamt fündig.
Letzte Details wurden geklärt, die Räumlichkeiten mit den Jugendlichen besichtigt – der einhellige Tenor war, dass die Räume sehr gut geeignet sind! Damit stand einer Öffnung für die Jugend nichts mehr im Wege und im April 2012 startete der Aufbau des Jugendzentrums. Gemeinsam mit Jugendlichen und dem Jugendarbeiterteam wurde in wenigen Monaten ein „Youth Point“ für Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren errichtet.
Am 5. Oktober 2012 wurde – nachdem der betrieb schon seit einigen Monaten regulär läuft – das neue Jugendzentrum offiziell und feierlich eröffnet.
Das Jugendzentrum bietet den Jugendlichen zahlreiche Möglichkeiten ihre Freizeit sinnvoll und vor allem unverbindlich zu gestalten. Neben einer gemütliche Cafebar, einer „Chill Out Lounge“, mit X-Box und Internet, gibt es das Angebot Billard zu spielen, am Drehfußballtisch ordentlich zu „wuzzeln“ oder beim Tischtennis die Künste unter Beweis zu stellen. Wer einfach nur abhängen und den Schulalltag einmal vergessen möchte, macht es sich auf den vielen Sitzsofas bequem.
Neben den verschiedenen Fixangeboten veranstaltet das Jugendzentrum, unter der Leitung von Katrin Kainz und Manuel Haybach unterschiedlichste Aktionen, Konzerte, Turniere und vieles mehr im Bereich Sport, Musik, Kunst, Kultur – eben alles was Jugendliche bewegt. Von Geburtstagsfeiern bis hin zu einem großen Musikkonzert ist alles möglich. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, dass auch die Jugendlichen ihre Ideen einbringen und gemeinsam mit dem Team umsetzen.
Abseits von Aktionen, Veranstaltungen und Partys finden regelmäßig bewußtseinsbildende Workshops zu Themen wie Sucht, Gewalt und Sexualität statt.
Ebenso werden aktuelle Trends oder gesellschaftliche Veränderungen aufgegriffen und mit den Jugendlichen thematisiert. Weiters ist das Jugendarbeiterteam in der Gemeinde gut vernetzt um auch gemeinsame Aktionen mit Vereinen und Schulen zu veranstalten.
Das Jugendzentrum ist ein neutraler Raum abseits vom Vereinswesen oder sonstigen Institutionen und steht daher für jeden Jugendlichen unverbindlich und ohne Mitgliedschaft zur Verfügung.
Wir laden daher alle interessierten Jugendlichen sehr herzlich ein, uns zu Besuchen! Wer schon vorab einen Blick ins Jugendzentrum werfen möchte, schaut auf Facebook: „Jugendzentrum Wildon“.
Wir freuen uns auf euren Besuch,
Kati und Manuel
Mehr Infos gibt es auf www.wiki.at sowie unter 0676 / 337 64 80 und yp-wildon@wiki.at!
Wir sind ein:
alkoholfreier Jugendtreff
gewaltfreier Jugendtreff
drogenfreier Jugendtreff
rauchfreier Jugendtreff
Wir stehen für die Einhaltung:
der Menschenrechte
des Jugendschutzgesetzes
unsere Youth Point-Regeln
Unsere Öffnungszeiten:
Samstag 14.00 bis 18.00 Uhr, Hauptplatz 61, Wildon
01.10.2012
Rucksäcke für Schulanfänger
Für die Schulanfänger der VS Wildon gab es schon in der ersten Schulwoche eine kleine Überraschung. Herr Prokurist Gerald Türha von der RAIBA Wildon verteilte an die 48 Schülerinnen und Schüler schöne Rücksäcke, in denen auch etliche praktische Kleinigkeiten für den Schulalltag steckten. Die Rucksäcke finden sicher ihre Verwendung bei Lehrausgängen und Wanderungen. Im Namen der Kinder möchte ich mich nochmals herzlich für die Geschenke bedanken. Christa Dörr
01.10.2012
Gelbe Säcke
Gelbe Säcke können bei Bedarf im Marktgemeindeamt abgeholt werden.
Für das Jahr 2013 werden Gelbe Säcke von unseren Bauhofmitarbeitern zu Weihnachten ausgeteilt werden. Die Rollen werden sparsam ausgeteilt, weil die Marktgemeinde Wildon von der ARA nur eine bestimmte Anzahl nach Einwohnerzahl pro Jahr ausgeliefert erhält.
Die Gelben Säcke sind nur für Haushalte gedacht.
Gewerbebetriebe können Gelbe Tonnen bei der
Firma Öko & More Dienstleistungs GmbH (Poscharnegg Transporte),
St. Johann 19, 8453 St. Johann im Saggautal, unter der Tel. 03455 / 6011, bestellen.
01.10.2012
Biotonne
Maisstärkesäcke für 120 Liter und 240 Liter Biotonnen können bei Bedarf im Marktgemeindeamt abgeholt werden.
Vor der Entleerung bitte die Maisstärkesäcke vom Tonnenrand lösen. Dadurch wird eine vollständige Entleerung der Biotonne ermöglicht.
24.08.2012
Soziale Dienste
Die Marktgemeinde Wildon ist Mitglied im gesetzlich geregelten Gemeindeverband ISGS Leibnitz-Nord, welcher die „SOZIALEN DIENSTE“ im integrierten Sozial- und Gesundheitssprengel (ISGS) zu besorgen hat.
Das Ziel dieser Einrichtung ist es, Betreuungsbedürftigen, aber vor allem älteren Menschen das Verbleiben bei Pflegebedürftigkeit in ihrer gewohnten Umgebung bzw. bei der Familie auch zu ermöglichen.
Gemeinden im ISGS Leibnitz Nord: Allerheiligen bei Wildon, Empersdorf, Heiligenkreuz am Waasen, Hengsberg, Lang, Lebring, Ragnitz, St. Georgen an der Stiefing, St. Ulrich am Waasen, Stocking, Weitendorf und
Wildon. Einwohnerzahl: 18.034, Obmann Bgm. Franz PLATZER, Tel. 03134 / 22 21-0
Gemeindevertreter Wildon: Ing. Gert Egger und Vzbgm. Anton WERNER.
Hauskrankenpflege
Krankenpflegerische Betreuung in der eigenen Wohnung
Trägerorganisation:
Rotes Kreuz Wildon
(03182 / 23 88)
und Hilfswerk Steiermark - Sozialstation (03134 / 25 46)
Normkostenanteil der Gemeinde je Stunde: € 20,47
Kostenanteil des Klienten nach Einkommen gestaffelt!
Altenhilfe und Pflegehilfe
Betreuung pflegebedürftiger Klienten
Trägerorganisation: Hilfswerk Steiermark –
Sozialstation (03134 / 25 46) – Hilfswerk Graz (0316 / 81 381)
Normkostenanteil der Gemeinde je Stunde: € 14,94
Kostenanteil des Klienten nach Einkommen gestaffelt!
Heimhilfe
Hilfe im Haus u. Haushalt –Mahlzeiten, Aufräumen, Heizen, Einkaufen, Hilfe bei Körperpflege
Trägerorganisation: Hilfswerk Steiermark – Sozialstation (03134 / 25 46) –Normkostenanteil der Gemeinde je Stunde: € 7,62
Kostenanteil des Klienten nach Einkommen gestaffelt!
Familienhilfe
Hilfe bei vorübergehendem Ausfall der haushaltsführenden Person (Geburt, Spitalsaufenthalt, Krankheit)
Trägerorganisation: Caritas, Graz (0316/8015-410)
Normkostenanteil der Gemeinde je Stunde: € 11,54
Kostenanteil des Klienten nach Einkommen gestaffelt!
Essenszustellung
1. Essen auf Rädern Wildon: Gasthaus Draxler 03182 / 23 53.
2. Zustellung von Tiefkühlkost der Firma GAUMENFREUND, 5 verschiedene Kostformen (Diabetes, Schonkost etc.) erhältlich; Nähere Informationen unter 0676 / 82 41 88 16, Hr. Zinegger 0316 / 81 31 81 - 4017 oder bei der Sozialstation
Notruftelefon
Trägerorganisation: Hilfswerk Steiermark, nähere Information bei der
Sozialstation Tel. 03134 / 25 46,
Fr. Bauer 0676 / 82 41 51 13
oder unter 0800 / 800 408
Monatsmiete € 25,40
Sozialstation
Hilfswerk Steiermark
Marktplatz 6
8081 Heiligenkreuz / Waasen
Tel. 03134 / 25 46
Fax 03134 / 49 79
Leitung: DKS Dorothea Mayer,
Tel. 0664 / 807 855 120,
Büro: 0676 / 807 855 105
Bürozeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
24.08.2012
Das WC ist kein Mistkübel!

- Merkblatt: Das WC ist kein Mistkübel!

- Schütz den Kanal!
24.08.2012
Schütz den Kanal, Schütz dein Haus
Unerlaubte Fremdwassereinleitungen im Trennsystem.
Extreme Regenfälle, sintflutartige Niederschläge und heftige Unwetter führen immer öfter zu überfluteten Kellern.
Wer das Niederschlagswasser einfach widerrechtlich in den Kanal ableitet fördert Überschwemmungen und macht sich strafbar!
„Denk KLObal, schütz’ den Kanal!“ klärt über Schutzmaßnahmen auf. Jede Einleitung von Niederschlagswässern (z.B. von Dachrinnen oder Hofflächen), ist bei im Trennsystem ausgelegten Kanalisationsanlagen (nur Abwassersammlung – kein Regenwasser) strengstens verboten.
In Extremsituationen (Hochwasser nach starken Regenfällen) hat dies schwerwiegende Folgen! Es kommt zur Überlastung der Kanalisationsanlagen, da diese sowie die Pumpstationen für solche zusätzliche Wassermengen nicht ausgelegt sind. In der Kanalisation entsteht ein Rückstau, der zu Überflutungen von tiefer liegenden Objekten führt. Die Folgen zeigten die Unwetter im Sommer deutlich: in vielen Teilen der Steiermark waren hunderte Häuser überflutet, Straßen unpassierbar und Menschen verletzt worden.
Die Rückstausicherung.
Nach heftigen Regenfällen herrscht in vielen steirischen Kellern „Alarmstufe Rot“: Die Räume stehen unter Wasser, das heimische Kanalnetz kann den Wassereinbruch nicht mehr aufnehmen. Die Lösung gegenüber dem von Fachleuten als „Rückstau“ bezeichneten Problem ist denkbar einfach: die Rückstausicherung. Die Klappe bzw. Pumpe verhindert den Rückfluss des Wassers aus dem öffentlichen Kanal ins Haus und bewahrt so vor der Zerstörung von Elektrogeräten, Verwüstungen und Umweltschäden durch auslaufendes Heizöl.
Letztlich ist das steirische Kanalnetz für die immer häufiger werdenden sintflutartigen Regenfälle technisch nicht ausgelegt.
„Die Rohre müssten größer sein, was eine weitere finanzielle Belastung für die GebührenzahlerInnen bedeuten würde. Um den zusätzlichen kurzfristigen Überlastungen daher im wahrsten Sinn des Wortes einen „Riegel“ vorzuschieben, ist es im Interesse jedes Hausbesitzers eine Rückstausicherung einzubauen“, so DI Franz Hammer, Obmann der Gemeinschaft Steirischer Abwasserentsorger und empfiehlt „Dies sollte man aber unbedingt in die Hände von Fachleuten legen – sonst steht einem bald wieder das ‚Wasser bis zum Hals’!“
Übrigens, die Rückstausicherung ist nicht nur im eigenen Interesse, sondern sogar Pflicht: Entsprechend der geltenden Normen und Richtlinien müssen Entwässerungsanlagen, welche tiefer als die Rückstauebene liegen, in Eigenverantwortung jedes/r Einzelnen wirkungsvoll dauerhaft gegen Rückstau gesichert werden.
Betroffen sind Bodenabläufe und Waschbecken, Duschen und Waschmaschinen, die im Keller eingebaut sind.
Hauptschule: Vierte Klassen ade!
Am Donnerstag den 05.07.2012 fand die traditionelle Abschlussfeier der 4. Klassen der HS-Wildon im Festsaal im Schloss Wildon statt.
Schüler, Eltern, Verwandte und Ehrengäste erfreuten sich an den lustigen Darbietungen, die von jüngeren Schülerinnen und Schülern ihnen zu Ehren aufgeführt wurden. Besonders der Schulchor unter der Leitung von Robert Leskosek sorgte für musikalische Abwechslung. Zum Schluss erhielten alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger ihr Abschlusszeugnis mit dem Hinweis auf ihren weiteren Lebensweg.
Das vorbereitete Buffet sorgte für einen unterhaltsamen Ausklang der Veranstaltung.
12.07.2012
Raumplanung: Info für Tierhaltungsbetriebe
Am 12. Juli 2012 fand eine Informationsveranstaltung für Landwirtschaften und Tierhaltungsbetriebe im Schloss Wildon statt. Im Link finden Sie die Folien des Wildoner Raumplaners DI Gerhard Vittinghoff. Es geht um die Darstellung von Tierhaltungsbetrieben (Stallgebäuden) in Form von Geruchs- und Belästigungskreisen.
Der Flächenwidmungsplan soll nach Berechnung der "Geruchszahl" Auskunft über potentielle Zielkonflikte zwischen Tierhaltungsbetrieben und heranrückender Wohnbebauung geben.
Bei Wohnhaus Neubauten im Geruchs- und Belästigungskreis eines Tierhaltungsbetriebes wäre ein Gutachten erforderlich.
SV Raiffeisen Wildon: Mit neuem Team
Für den SV Raiffeisen Wildon ist Anfang Juni eine durchwachsene Frühjahrssaison in der Landesliga zu Ende gegangen. Nach der tollen Herbstsaison 2011 mit 26 Punkten, legte das Team einen Fehlstart in die zweite Saisonhälfte hin. Nach einer Niederlagen-Serie wurde im April Trainer Udo Kleindienst durch Klaus Oberkofler ersetzt, der mit der Mannschaft letztlich im Frühjahr acht Punkte erringen konnte. In der Endabrechnung bedeutet dies daher nur den zwölften Platz.Die Gründe für den Unlauf der Wildoner Mannschaft sind vielschichtig. Unter anderem zeigte sich, dass dem Team in schwierigen Phasen ein Spielertyp fehlte, an dem sich die Mannschaft aufrichten hätte können. Spielmacher Igor Perkovic hatte seinen Leistungszenit offenbar überschritten, einige junge Spieler waren noch nicht soweit, um konstant ihre Leistung zu erbringen. Die Verletzung von Matthias Prödl – ohnehin nur einer von drei Stürmern im Kader – war ein weiterer Aspekt, der ein besseres Abschneiden der Wildoner Mannschaft verhinderte.
Für die neue Saison wird bereits an einer schlagfertigen Truppe gearbeitet – einer, der in den letzten sieben Jahren quasi zum Wahl-Wildoner wurde, wird nicht mehr als Spieler auflaufen:
Kapitän Martin Strobl, von den Sturm Amateuren 2005 zu Wildon gewechselt, beendet seine Karriere, die den Zusehern mit vielen positiven Höhepunkten und schönen Toren in Erinnerung bleiben wird.
Der 32-jährige Spielmacher und Publikumsliebling wird sich in Zukunft vermehrt der Familie sowie seinem Beruf als Architekt in Graz widmen.
ÖBB Monatskarten
Gasthaus Fedl
Urlaub von 20. bis 26. August.
ÖBB Monatskarten erhalten Sie in dieser Zeit beim Cafe Sorger.
Trauungsort Schloss Neudorf, Stocking
Standesamtliche Trauungen sind nun auch im Schloss Neudorf in Stocking möglich.
24.05.2012
SeneCura: Richard Gröller
Mit April 2012 hat Herr Richard Gröller die Leitung des SeneCura Sozialzentrums in Wildon übernommen.
Als primäres Ziel sieht der neue Heimleiter die Steigerung der Lebenszufriedenheit der Bewohnerinnen und Bewohner. Nach zehn Jahren in Betrieb sind erste Adaptierungen des Hauses notwendig, um den hohen Standard in ganzheitlicher Pflege und bewohnernaher Betreuung sicherzustellen.
Als erste Umsetzungsschritte, um dem hohen Qualitätsanspruch der SeneCura Gruppe auch zukünftig gerecht zu werden, wurden etwa die Notrufanlage getauscht und einzelne Bewohnerzimmer renoviert.
Nach dem Motto „Gesund und gut“ wird im Haus frisch gekocht und Aktionen wie das exklusive Candle-Light-Dinner im April oder Spargel- und Wildwochen setzen kulinarische Akzente. Zahlreiche Freizeitangebote, Fach- und Diavorträge, Ausflüge und Trainingsmaßnahmen zur Erhaltung der geistigen und körperlichen Fitness bieten kreative Abwechslung im Alltag der Bewohner.
Die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Vereinen, Schulen und Kindergärten schaffen einen Ort der Begegnung und eine gute Einbindung in die Gemeinde Wildon.
Mit der praktischen Umsetzung des Grundsatzes „Näher am Menschen“ setzt das SeneCura Sozialzentrum Wildon neue Maßstäbe in der qualitätsvollen Betreuung von Senioren.
Für Anfragen kontaktieren Sie:
SeneCura
Sozialzentrum Wildon
Heimleitung Richard Gröller, MA
Herrandstraße 2a
8410 Wildon
Telefon: 03182 / 2002
Mail: r.groeller@senecura.at
Webseite: www.senecura.at
01.03.2012
LWG Plattfuß spendet an Vinzimarkt
Der Vorstand der LWG-Plattfuss Wildon hat in seiner Vorstandssitzung vom 10. Februar 2012 einstimmig beschlossen, dem Vinzimarkt in Leibnitz, wo auch Bedürftige aus dem Raum Wildon günstig einkaufen können, Grundnahrungsmittel und Hygieneartikel im Wert von 200,00 Euro zur Verfügung zu stellen. Obmann-Stv. Renate Hoier und Kassierin Roswitha Hoier haben die Waren bei SPAR in Wildon eingekauft, weil auch SPAR den Vinzimarkt in Leibnitz unterstützt.

- Bauarbeiten bei der neuen Musikschule Wildon, Fotos: Hermann Ofner
02.02.2012
Gleichenfeier Umbau Musikschule
Anläßlich der Gleichenfeier für den Umbau der Musikschule am neuen Standort Alte Reichsstraße 3, wurden die Bauarbeiten von den Wildoner Gemeinderäten besichtigt. Laut Planer DI Richard Reichmann und Bauleiter Erhart von der Firma STRABAG sind alle Arbeiten im Plan, sodass mit 20. Februar - in den Semesterferien - mit der Übersiedelung vom Oberen Markt 100 zum neuen Standort begonnen werden kann.
Am 27. Februar 2012, zum Beginn des neuen Semesters, wird die Musikschule den Betrieb in den neuen Räumlichkeiten aufnehmen.

- Die Gewinner in den einzelnen Bewerben. Fotos: UTC
21.12.2011
UTC: 56. Clubturnier
In den ersten 2 Wochen im September 2011 fand wieder das alljährliche Clubturnier statt.
Alle Mitglieder des UTC Wildons waren spielberechtigt und konnten sich für die Bewerbe anmelden:
Damen Single, Damen Doppel, Herren A Single, Herren B Single, Herren Doppel, Mixed Doppel, Hobby Doppel,
Organisiert wird dieses Turnier jedes Jahr durch den sportlichen Leiter Erwin Kraker. Verschiedene Sachpreise warteten wie jedes Jahr auf die Sieger.
Den Damenbewerb konnte Petra Koch für sich entscheiden und holte zusammen mit ihrer Doppelpartnerin Karin Reichhardt auch den Damen Doppel-Sieg (Foto).
Mixed Doppel Sieger wurden Ramona Loibner und Jugendtrainer Stefan Graupner, und der Herren Doppel-Sieg ging an die junge Paarung Philipp Schön und Sebastian Kurzmann.
Den Herren B Bewerb-Sieg konnte ebenfalls ein Nachwuchstalent, Stefan Steiner, für sich verbuchen.
Das Hobby Doppel gewannen Robert Papst und Erwin Koch. (Foto).
Den Herren Single-Sieg holte sich Kapellmeister Daniel Neubauer, der am Finaltag mit seinen Kollegen mit einer Musikeinlage überraschte.
Ein herzliches Dankeschön an Organisator Erwin Kraker und alle Teilnehmer!
27.09.2011
Ortsbildschutzzone Wildon

- Ortsbildschutzzone Wildon: Vom Schlossberg, Markt, Badesee bis hin zur Mur
Der Ortsbildschutz soll das prägende Wesen eines Ortes erfassen und dieses weiter entwickeln.
Für die Marktgemeinde Wildon wurde am 03.12.1979 im Landesgesetzblatt Nr. 93/1979 ein Ortsbildschutzgebiet von der Steiermärkischen Landesregierung verordnet. Das Schutzgebiet umfasst die Bausubstanz des alten Marktes, Schlossberg, das Sichtfeld im Bereich Naherholungsgebiet Badesee Wildon bis zur Mur und die Fluss– und Auenlandschaft entlang Kainach und Mur.
Diese Ortsbildschutzzone ist vor allem im Hinblick auf Bauvorhaben zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich bereits in der Planungsphase für ein Bauvorhaben unseren Ortsbildsachverständigen, Herrn DI Daniel Kampus, oder seinen Stellvertreter, Herrn DI Erich Wurzrainer, einzubeziehen und professionellen Rat einzuholen.
Bei denkmalgeschützten Objekten gilt es auch das Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt herzustellen.
Die meisten verantwortungsvollen Bauwerber sind sich des historischen Erbes und der vorhandenen Bausubstanz in Wildon bewusst. Dazu gibt es auch schon einige Erfolge vorzuweisen wie z.B. die Generalsanierung des Alten Rathauses oder der Zubau und die Färbelung bei der Fleischerei Felix Schulter.
Im Zuge des Bauverfahrens hat die Baubehörde ein Ortsbildgutachten zum geplanten Bauvorhaben einzuholen. Dies betrifft nicht nur Änderungen an der Fassade oder Dächern sondern vor allem auch Werbe– und Ankündigungstafeln.
Derzeit ist eine geringfügige Änderung der Ortsbildschutzzone geplant. Ein Ortsbildkonzept wird die Umsetzung des Ortsbildschutzes in Wildon erleichtern.
16.05.2011
Hausnummern retten Leben
Schlecht sichtbare oder gar fehlende Objektkennzeichnungen stellen das Rote Kreuz Wildon immer wieder vor Herausforderungen.
Im Wettlauf mit der Zeit können bei der Suche nach der richtigen Adresse oftmals wertvolle Minuten vergehen.
„Auch mit der modernen Navigationshilfe im Rettungswagen stoßen die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen – besonders in der Nacht – immer wieder auf Hindernisse im Norden des Bezirkes Leibnitz. Unsystematische Kennzeichnungen in Ortschaften und Dörfern sind mit der Navigationssoftware oft nicht auffindbar.“, so Schöpf Wolfgang, ehrenamtlicher Rettungsstellenleiter.
Wertvolle Minuten verstreichen, weil die Fahrzeugbesatzungen die Hausnummer an den Häusern schlecht finden können. Manchmal fehlt die Hausnummer völlig. Oft ist die Nummerntafel schlecht einsehbar oder an einer unerwarteten Stelle montiert.
TIPP: Überprüfen Sie die Anbringung Ihrer Hausnummer kritisch!!!
Würde ein Fremder Ihre Hausnummer auf den ersten Blick entdecken?
Ist Ihre Hausnummer von der öffentlichen Straße gut einsehbar?
Ist die Beschriftung groß und deutlich genug, um sie aus der Entfernung zu lesen?
Wäre eine zweite Beschilderung zB bei der Grundstückseinfahrt sinnvoll?
Wir sind da, um zu helfen. Helfen Sie uns helfen!
Weitere Informationen und Tipps auf www.rk-wildon.at
Anmerkung:
Gemäß § 7 Abs. 3 Stmk. Baugesetz ist der Liegenschaftseigentümer verpflichtet, eine Orientierungsnummer (Hausnummer mit Straßenbezeichnung) auf eigene Kosten, gut sichtbar anzubringen und zu erhalten.
23.09.2010
Zivilschutz: Broschüre Bevorratung
23.09.2010
Zivilschutz: Broschüre Alarmsignale
Beschreibung der Sirenensignale beim Zivilschutz-Probealarm am 2. Oktober.
30.08.2010
eAMS: Serviceleistungen des AMS im Internet
Neu: Arbeitslosenantrag im eAMS beantragen.
Fragen Sie nach den Login-Daten bei ihrem Arbeitsamt.
17.08.2010
Halten von Wildtieren - Information der BH Leibnitz
Aufgrund der Vorfälle in den letzten Wochen möchte das Veterinärreferat der BH Leibnitz über die tierschutzrechtlichen Vorgaben, die bei der Haltung von Wildtieren einzuhalten sind, informieren.
Der Begriff „Wildtiere“ umfasst alle Tiere außer Haus- und Heimtiere.
Die Mindestanforderungen für die Haltung von Wildtieren sind in der 2. Tierhaltungsverordnung (BGBl. II Nr. 486/2004 idgF BGBl 384/2007) angeführt.
Wildtiere, die besondere Ansprüche (Klima, Ernährung, Bewegungsbedürfnis, Sozialverhalten) an die Haltung stellen sind in § 8 der 2. Tierhaltungsverordnung aufgezählt (z.B. alle Amphibien, dazu zählen die Schwanz- und Froschlurche, und Reptilien, dazu zählen 35 Schildkröten-Arten, 68 Schlangen-Arten, 23 Echsen-Arten, 8 Chamäleon-Arten und 7 Krokodil-Arten, aber auch die Wildtierarten der Vögel (ausgenommen im Wesentlichen Nymphen- und Wellensittiche) und alle Fische, die in Freiheit mehr als 1 m lang werden).
Diese Wildtiere dürfen nur nach vorheriger Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde, gehalten werden.
Die Anzeige hat zu enthalten:
- Name und Anschrift des Halters,
- Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere,
- Ort der Tierhaltung
- Größe z.B. der Terrarien
- Nummer der CITES-Papiere und
- weitere Angaben, die zur Beurteilung durch die Behörde erforderlich sind, zu enthalten (§ 25 (1) TSchG).
Das gleiche gilt für Schalenwild, das in Gehegen ausschließlich zur Fleischgewinnung gehalten wird sowie für Strauße, wenn die Haltung gewerbsmäßig erfolgt. In diesen Fällen ist ebenfalls eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich, die Mindestanforderungen regeln die Anlagen 7 und 8 der 1. Tierhaltungsverordnung, BGBl II 485/2004 idgF. BGBl 530/2006.
Aus Tierschutzgründen ist die Haltung bestimmter Wildtierarten (§ 9 der 2. Tierhaltungsverordnung sieht dies z. B. für Menschenaffen, Rüsseltiere, Giraffen, Großbären etc. vor) verboten.
Das Verbot umfasst jene Tierarten, bei denen davon ausgegangen werden muss, dass die Anforderungen, die die Haltung und Pflege dieser Tiere stellen, von herkömmlichen Tierhaltern nicht erfüllt werden können.
Unabhängig von den tierschutzrechtlichen Bestimmungen darf auf die Zuständigkeit der Gemeinden gemäß § 3c Landes-Sicherheitsgesetz, LGBl 24/2005 idgF 19/2009 hingewiesen werden:
Halten von gefährlichen Tieren
(1) Das Halten von gefährlichen Tieren ist nur mit Bewilligung der Gemeinde zulässig.
(2) Als gefährlich gelten Tiere, die auf Grund ihrer arttypischen oder individuellen Verhaltensweise die Sicherheit von Menschen gefährden können (z. B. Schlangen, Giftspinnen, Raubkatzen oder Bären).
(3) Die Bewilligung gemäß Abs. 1 ist zu erteilen, wenn keine Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens von Menschen, keine unzumutbare Belästigung von Menschen und keine Gefährdung des Eigentums dritter Personen zu erwarten ist. Zur Gewährleistung dieser Interessen kann die Bewilligung befristet sowie unter Bedingungen oder mit Auflagen erteilt werden.
In solchen Verfahren kann das Veterinärreferat allenfalls als sachverständig hinzugezogen werden.

17.08.2010
Denk KLObal, schütz den Kanal!
Von Hygieneartikel bis zum 30 m Gartenschlauch, täglich geht so einiges ins steirische Kanal-Netz. Fremdkörper, die sich mit mehr als 6 Millionen Euro pro Jahr an Mehrkosten bei den Kanalbenützungsgebühren zu Buche schlagen! Eine einzigartige Initiative zeigt jetzt Einsparungsmöglichkeiten für jedermann.
Hygieneartikel, Essensreste, Medikamente, Bauschutt und vieles mehr werden täglich von den SteirerInnen über den Kanal entsorgt. Fremdkörper, die die Kanalisation und Kläranlagen enorm belasten und sich zur Gänze auf die Kanalbenützungsgebühren niederschlagen!
Denn 6.500 Tonnen Rechengut, das sind 650 LKW-Ladungen, 5.300 Tonnen Kanalräumgut, das sind 530 LKW-Ladungen und hunderttausende Kubikmeter Mehrbelastung durch unerlaubte Fremdwassereinleitungen verursachen rund 6 Millionen Euro an Mehrkosten pro Jahr durch Reinigungs- und Reparaturarbeiten allein in der Steiermark. Die Grauzone liegt mit 12 Millionen Euro fast doppelt so hoch!
Die einzigartige Informationsoffensive „Denk KLObal, schütz’ den Kanal!“ klärt nun mit Informationsfoldern, Projekten und Aktionen auf.
Schließlich kann jeder selbst etwas beitragen, um die Kanalbenützungsgebühren dauerhaft zu senken.
12.08.2010
Meldepflicht bei Wildtierhaltungen
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über das Prozedere bei der verpflichtenden Meldung von Wildtierhaltungen, insbesondere Schlangenhaltungen, informieren.Gemäß BTSG § 35 (1) und 2. Tierhaltungsverordnung Anlage 3 (2) hat der Wildtierhalter dies bei der Bezirkshauptmannschaft zu melden.
Sollte sich ein Tierhalter in der Gemeinde melden, so wird im Anhang ein entsprechendes Anmeldeformular beigelegt. Es wird ersucht, dieses so rasch wie möglich an die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz, Veterinärreferat (Fax: 03452-82911-500) zu übermitteln.§ 3c (1) Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
Halten von gefährlichen Tieren
Das Halten von gefährlichen Tieren ist nur mit Bewilligung der Gemeinde zulässig, d.h. Tierhalter solcher Tiere haben von sich aus bei der Gemeinde um die Bewilligung anzusuchen.
Als gefährlich gelten Tiere, die auf Grund ihrer arttypischen oder individuellen Verhaltensweise die Sicherheit von Menschen gefährden können (z.B. Schlangen, Giftspinnen, Raubkatzen oder Bären).
Adria-Wien Pipeline GmbH
Information für alle AWP-Grundeigentümer und Bewirtschafter bei Bauvorhaben
Die Adria-Wien Pipeline GmbH versorgt zuverlässig seit 40 Jahren die Raffinerie Schwechat über eine rund 420 km lange Pipeline mit Rohöl und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Energieversorgung Österreichs.
Der Transport von Rohöl mit Pipelines ist im Vergleich mit anderen Transportmitteln die sicherste, umweltfreundlichste und effizienteste Beförderungsmethode.
Die größte Gefahr für den Pipelinebetrieb stellen unerlaubte, nicht genehmigte Bauarbeiten im AWP-Servitutsstreifen dar. Dank großer Bemühungen in den letzten Jahren ist es zwar gelungen, nicht genehmigte Bauaktivitäten zu reduzieren, dennoch kommt es vor, dass Pipelinebetreiber mit solchen Fällen konfrontiert sind.
Für den Fall, dass Sie ein Bauvorhaben planen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass zum Schutz von Rohrleitungsanlagen die Bestimmungen des Rohrleitungsgesetzes, BGBl. Nr. 411/1975, gelten.
Bei "Vorhaben Dritter" ist eine Bewilligung gem. § 30 RLG durch die Behörde erforderlich (Genehmigung des Landeshauptmannes). Ein Zuwiderhandeln kann rechtliche und kostenpflichtige Konsequenzen nach sich ziehen.
Die AWP steht kostenlos mit einem Beratungsservice zur Verfügung. Kontaktieren Sie die AWP bereits in der Planungsphase des Bauvorhabens. In weiterer Folge stellt die AWP kostenlos eine Bauaufsicht für das Bauvorhaben im Servitutsstreifen.
Sie erreichen das Beratungsservice unter der Telefon-Nr. 0463 / 56 990 - 1617, Herr DI Reinhard Kanduth.
Adria-Wien Pipeline GmbH, St. Ruprechter Straße 113, 9020 Klagenfurt
Webseite www.awp.at
Konstituierende Sitzung
Gemeinderatswahl 2010

Liste | Partei | Prozente 2010 | Prozente 2005 | Differenz | Stimmen 2010 | Stimmen 2005 | Differenz | Mandate 2010 | Mandate 2005 |
1 | SPÖ | 14.93% | 26.57% | -11.64% | 190 | 330 | -140 | 2 | 4 |
2 | ÖVP | 59.47% | 49.28% | 10.19% | 757 | 612 | 145 | 11 | 8 |
3 | leer | ||||||||
4 | GRÜNE | 3.85% | 6.84% | -2.99% | 49 | 85 | -36 | 0 | 1 |
5 | FPÖ | 3.46% | 44 | 0 | 0 | ||||
6 | BZÖ | 2.67% | 34 | 0 | 0 | ||||
7 | ProW | 15.63% | 199 | 215 | 2 | 2 |
| Wahlberechtigte: | 2.052 |
Abgegebene Stimmen: | 1.301 |
| Ungültige Stimmen: | 28 |
Gültige Stimmen: | 1.273 |
| Wahlbeteiligung: | 63% |
| vorgezogene Stimmabgabe: | 56 |
| Ausgestellte Wahlkarten: | 122 |
| Retournierte Wahlkarten: | 101 |
| gültige Wahlkarten: | 100 |

Chippflicht für Hunde
Ab sofort drohen empfindliche Strafen
Schon seit längerem besteht für Hundebesitzer/innen die Verpflichtung, ihrem Tier einen Mikrochip implantieren zu lassen, durch den das Tier eindeutig zugeordnet werden kann. Seit Jahresbeginn 2010 ist die Übergangsregelung ausgelaufen, ab sofort drohen den Besitzern empfindliche Strafen, wenn ein Hund ohne Chip erwischt wird.
"Die Gemeinden haben hier wieder eine zusätzliche Aufgabe: Die Hundehalter/innen zu informieren, von der Sinnhaftigkeit zu überzeugen und darauf aufmerksam zu machen, dass es eine gesetzliche Verpflichtung ist", so Mödlhammer in einem ORF.at verbreiteten Interview. Seit Jahresbeginn kann das Fehlen des Chips bei einem Hund für die Besitzer/innen teuer werden. Im Wiederholungsfall kann die Strafe für diese Verwaltungsübertretung mehr als 3.000 Euro betragen.
BHs für Kontrolle zuständig
An sich sind die Bezirkshauptmannschaften für die Kontrolle zuständig, sie sollten auch über die Geräte zum Auslesen der Funkchips verfügen. Die Gemeinden haben aber die Möglichkeit, sich über die Identität eines Hundes und dessen Besitzer/in zu erkundigen. Generell sollten die Gemeinden über die Handhabung des Gesetzes Bescheid wissen, weil viele Besitzer/innen die Gemeinde als erste Anlaufstelle für derartige Fragen sehen.
Künftig auch Registrierung über Internet möglich
Derzeit können Hundehalter/innen ihre Tiere auf zwei Wegen melden: Sie lassen den gechipten Hund bei der Bezirkshauptmannschaft registrieren. Oder sie beauftragen gleich den Tierarzt beim Chippen mit der Durchführung der Meldung. "Ab dem Sommer wird eine dritte Möglichkeit dazukommen", kündigt Ulrich Herzog, Bereichsleiter der Veterinärbehörde im Gesundheitsministerium: Dann sollen Hundebesitzer/innen die Registrierung auch bequem via Internet mit Hilfe eines Passwortsystems selbst vornehmen können.
Chippflicht besteht seit 2008
Schon seit 30. Juni 2008 gilt für alle Hunde in Österreich die Chippflicht. Mit Ende 2009 ist die Übergangsfrist für erwachsene Hunde ausgelaufen, die bis 31. Dezember elektronisch gekennzeichnet und gemeldet werden mussten.
Der reiskorngroße Mikrochip trägt Informationen in Form einer Zahlenkombination, um jedes Tier identifizieren und seinem Halter zuordnen zu können. Er wird dem Hund mit einer Injektionsnadel international verpflichtend auf der linken Halsseite hinter dem Ohr unter die Haut implantiert.
Veröffentlicht: 12. Jänner 2010
Autor: Marlies Nadlinger
Quelle: Redaktion, ORF
PS: Auf http://www.animaldata.com/index.shtm kann man den Hundebesitzer abfragen, wenn man den Code des gechippten Hundes kennt.






























