Poolbefüllungen und Wasserentnahme aus Hydranten

POOLBEFÜLLUNGEN UND WASSERENTNAHME AUS HYDRANTEN

Veröffentlicht am: 12.06.2025

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Wasserentnahme aus Hydranten bei Strafe verboten ist.

 

Poolbefüllungen sind grundsätzlich in Ordnung, jedoch - um die Wasserversorgung sicherstellen zu können - einen Werktag vorher dem Gemeindeamt unter +4331823227 oder gde@wildon.gv.at zu melden.