Marktgemeinde Wildon Steiermark Südsteiermark

Home | Kontakt | Impressum

Marktgemeinde Wildon Steiermark Südsteiermark

Förderungen der Marktgemeinde Wildon

 

 

Heizkostenzuschuss

Heizkostenzuschuss, GR-Beschluss vom 9. März 2010

Der Gemeinderat hat die Gewährung eines Heizkostenzuschusses in der Höhe von 100 Euro pro Antragsteller beschlossen. Die Antragsteller haben den Bescheid über die Gewährung des Heizkostenzuschusses des Landes Steiermark vorzulegen.

Nach oben

Taxi-Gutscheine

Die Marktgemeinde Wildon gibt Taxi-Gutscheine für Jugendliche von 16 bis 24 Jahren für eine Heimfahrt von Wagna / Leibnitz / Gralla nach Wildon aus.

Der Gutschein im Wert von 20 Euro kostet 10 Euro pro Stück und ist im Gemeindeamt erhältlich.

Die Taxifahrt ist mit folgenden Taxi-Unternehmen möglich:

Taxi Jöbstl, Tel. 03452 / 844 10
Taxi Potocnik, Tel. 03452 / 22 55
Taxi Erich Sackl, Tel. 03452 / 22 18
Taxi Eduard Temmel, Tel. 0664 / 446 446 4
Taxi Werber, Tel. 03452 / 22 17

Der Gutschein wird beim Taxifahrer eingelöst. Name, Anschrift, Datum und Fahrtstrecke sind einzutragen. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist vorzuweisen.

Natürlich können mehrere Fahrgäste einen Gutschein gemeinsam einlösen.

Ziel der Aktion ist, dass Jugendliche nach dem Feiern wieder sicher nach Hause kommen.

Nach oben

ÖBB Monatskarten

Für die Wildoner und Stockinger Bevölkerung liegen 3 Monatskarten beim Gasthaus Silvia Fedl, "Wahringerwirt", St. Georgenerstraße 3, für Fahrten von Wildon nach Graz und retour auf.

Bei der Reservierung sind 3,00 Euro zu bezahlen.

Nach oben

Windel-Restmülltonne

Windeltonne, GR-Beschluss vom 9. März 2010

Für Familien mit Wickelkindern und pflegebedürftigen Personen ab Pflegegeld Stufe 3 wird eine "Windel-Restmüll-Tonne" mit 120 Liter, im Wert von 70 Euro pro Jahr, kostenlos zur Verfügung gestellt. Bestellung bitte im Gemeindeamt unter 03182 / 32 27.

Familien, die Mehrweg- Windeln benützen, erhalten 70 Euro bei Nachweis ausbezahlt.

Nach oben

Schulveranstaltungen

25,00 € pro Schüler bei Winter- und Sommersportwoche

15,00 € pro Schüler bei Schullandwoche

Nach oben

Solarkollektoren

 35,00 € pro m²  für die Errichtung von Solarkollektoren

Das Förderansuchen mit Foto, Rechnungskopie und Zahlungsnachweis im Gemeindeamt abgeben.

Beachten Sie bitte die Förderungen durch das Land Steiermark.
Die Formulare finden sich in der Webseite der Abteilung 15 - Wohnbauförderung. http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/10007/DE/

Nach oben

Holz- und Pellets Feuerungsanlagen

365,00 € für die Errichtung von Holz- u. Pellets-Feuerungsanlagen

Das Förderansuchen mit Foto, Rechnungskopie und Zahlungsnachweis im Gemeindeamt abgeben.

Beachten Sie bitte die Förderungen durch das Land Steiermark.
Die Formulare finden sich in der Webseite der Abteilung 15 - Wohnbauförderung. http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/10007/DE/

Nach oben

Erdwärmeanlagen

365,00 € für die Errichtung einer Erdwärmeanlage

Das Förderansuchen mit Foto, Rechnungskopie und Zahlungsnachweis im Gemeindeamt abgeben.

Beachten Sie bitte die Förderungen durch das Land Steiermark.
Die Formulare finden sich in der Webseite der Abteilung 15 - Wohnbauförderung. http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/10007/DE/

Nach oben

Tierzucht

26,00 € Besamungszuschuss  lt. Tarifordnung Land Steiermark

             bei künstlicher Befruchtung 50 % (13,00 €)

             bei natürlicher Befruchtung 100 % (26,00 €)

Nach oben

Gutscheine bei Geburt und Jubiläum

50,00 € Baby-Gutschein bei Geburt eines Kindes

Geburtstags-Gutscheine:

25,00 € Gutschein bei 70. und 75. Geburtstag

50,00 € Gutschein bei 80., 85. und ab 90. Geburtstag

Nach oben

Elektrofahrrad

50 Euro (GR-Beschluss vom 13.04.2010)

Beachten Sie auch die Förderung des Landes Steiermark!
Den Antrag finden sie hier: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/23267489/DE
Das Land fördert auch Elektrofahrzeuge (Kfz, einspurige Fahrzeuge)

Wirtschaftsförderung

Bei Geschäftseröffnung (Neugründung) im historischen Wildoner Ortszentrum (Unterer Markt, Hauptplatz, Oberer Markt) kann ein Investitionskostenzuschuss von 10 % der Investitionskosten bis maximal 1.600,00 Euro vom Gemeinderat gewährt werden.

Bei Neugründung außerhalb des Ortszentrums kann ein Investitionskostenzuschuss von 10 % der Investitionskosten bis maximal 800,00 Euro vom Gemeinderat gewährt werden.

Für neu gebaute Betriebe können 25 % der Anschlussgebühren für Wasser und Kanal als Förderung vom Gemeinderat gewährt werden.

Nach oben

Maturaballspende

Wildoner Maturanten mit Ehrenschutz: 100,00 Euro
Wildoner Maturanten ohne Ehrenschutz: 35,00 Euro

Nach oben