Marktgemeinde Wildon Steiermark Südsteiermark

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Marktgemeinde Wildon Steiermark Südsteiermark

Förderungen der Marktgemeinde Wildon

Heizkostenzuschuss

Heizkostenzuschuss, GR-Beschluss vom 9. März 2010

Der Gemeinderat hat die Gewährung eines Heizkostenzuschusses in der Höhe von 100 Euro pro Antragsteller beschlossen. Die Antragsteller haben den Bescheid über die Gewährung des Heizkostenzuschusses des Landes Steiermark vorzulegen.

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Taxi-Gutscheine

Die Marktgemeinde Wildon gibt Taxi-Gutscheine für Jugendliche von 16 bis 24 Jahren für eine Heimfahrt von Wagna / Leibnitz / Gralla nach Wildon aus.

Der Gutschein im Wert von 20 Euro kostet 10 Euro pro Stück und ist im Gemeindeamt erhältlich.

Die Taxifahrt ist mit folgenden Taxi-Unternehmen möglich:

Taxi Jöbstl, Tel. 03452 / 844 10
Taxi Potocnik, Tel. 03452 / 22 55
Taxi Erich Sackl, Tel. 03452 / 22 18
Taxi Eduard Temmel, Tel. 0664 / 446 446 4
Taxi Werber, Tel. 03452 / 22 17

Der Gutschein wird beim Taxifahrer eingelöst. Name, Anschrift, Datum und Fahrtstrecke sind einzutragen. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist vorzuweisen.

Natürlich können mehrere Fahrgäste einen Gutschein gemeinsam einlösen.

Ziel der Aktion ist, dass Jugendliche nach dem Feiern wieder sicher nach Hause kommen.

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ÖBB Monatskarten

Für die Wildoner und Stockinger Bevölkerung liegen 3 Monatskarten bei der Firma Café Sorger, St. Georgenerstraße 1, für Fahrten von Wildon nach Graz und retour auf.

Bei der Reservierung sind 2 Euro zu bezahlen.

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Windel-Restmülltonne

Windeltonne, GR-Beschluss vom 9. März 2010

Für Familien mit Wickelkindern und pflegebedürftigen Personen ab Pflegegeld Stufe 3 wird eine "Windel-Restmüll-Tonne" mit 120 Liter, im Wert von 70 Euro pro Jahr, kostenlos zur Verfügung gestellt. Bestellung bitte im Gemeindeamt unter 03182 / 32 27.

Familien, die Mehrweg- Windeln benützen, erhalten 70 Euro bei Nachweis ausbezahlt.

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Schulveranstaltungen

25,00 € pro Schüler bei Winter- und Sommersportwoche

15,00 € pro Schüler bei Schullandwoche

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Solarkollektoren

 35,00 € pro m²  für die Errichtung von Solarkollektoren

Das Förderansuchen mit Foto, Rechnungskopie und Zahlungsnachweis im Gemeindeamt abgeben.

Beachten Sie bitte die Förderungen durch das Land Steiermark.
Die Formulare finden sich in der Webseite der Abteilung 15 - Wohnbauförderung. http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/10007/DE/

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Holz- und Pellets Feuerungsanlagen

365,00 € für die Errichtung von Holz- u. Pellets-Feuerungsanlagen

Das Förderansuchen mit Foto, Rechnungskopie und Zahlungsnachweis im Gemeindeamt abgeben.

Beachten Sie bitte die Förderungen durch das Land Steiermark.
Die Formulare finden sich in der Webseite der Abteilung 15 - Wohnbauförderung. http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/10007/DE/

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Erdwärmeanlagen

365,00 € für die Errichtung einer Erdwärmeanlage

Das Förderansuchen mit Foto, Rechnungskopie und Zahlungsnachweis im Gemeindeamt abgeben.

Beachten Sie bitte die Förderungen durch das Land Steiermark.
Die Formulare finden sich in der Webseite der Abteilung 15 - Wohnbauförderung. http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/10007/DE/

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Tierzucht

26,00 € Besamungszuschuss  lt. Tarifordnung Land Steiermark

             bei künstlicher Befruchtung 50 % (13,00 €)

             bei natürlicher Befruchtung 100 % (26,00 €)

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Gutscheine bei Geburt und Jubiläum

50,00 € Baby-Gutschein bei Geburt eines Kindes

Geburtstags-Gutscheine:

25,00 € Gutschein bei 70. und 75. Geburtstag

50,00 € Gutschein bei 80., 85. und ab 90. Geburtstag

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Elektrofahrrad

50 Euro (GR-Beschluss vom 13.04.2010)

Beachten Sie auch die Förderung des Landes Steiermark!
Den Antrag finden sie hier: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/23267489/DE
Das Land fördert auch Elektrofahrzeuge (Kfz, einspurige Fahrzeuge)

Logo Land Steiermark

Förderungen Land Steiermark

15.07.2010

Kinderzuschuss des Landes Steiermark

Bei Geburt des Kindes und bei geringem Familieneinkommen gibt es 145,35 Euro pro Monat für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes. Für Antrag und Information folgen Sie bitte dem Link.

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16.03.2010

Steiermark: Förderungen Biomasseheizungen, Solarkollektoren, PV

Wichtige Information zur Förderung von Biomasseheizungen, zur Sonnenkollektorförderung und Förderung von PV-Anlagen des Landes Steiermark. Die Steiermärkische Landesregierung hat in Ihrer Sitzung vom 15.03.2010 die neuen Förderrichtlinien des Steiermärkischen Umweltlandesfonds beschlossen.

Für Sonnenkollektoren (thermische Solaranlagen) beträgt der

  • Zuschuss  € 50,-- pro m² Kollektorfläche (Aperturfläche bei Flachkollektoren, Absorberfläche bei Vakuumkollektoren), Sockelbetrag € 300,--, 
  • Heizungseinbindung (mind. 15 m² Aperturfläche, bzw. Absorberfläche),
    bei einem Sockelbetrag von € 500,--, bis max. € 2.000,--, bzw.
  • € 650,-- pro Wohneinheit im Geschoßwohnbau .

Die Mindestkollektorfläche (Aperturfläche, Aperturfläche) beträgt 5 m².

Der Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A wird zusätzlich mit € 50.-- gefördert.

Für Photovoltaik-Anlagen (PV) (Mindestleistung 3 kWp) beträgt der Zuschuss

  • ab erreichten 3 kWp € 1.000,--,
  • ab erreichten 4 kWp € 1.250,--,
  • ab erreichten 5 kWp € 1.500,--
  • bei einem Sockelbetrag von € 500,--
  • bis max. € 2.000,-- bzw. € 4.500,-- im Geschoßwohnbau

Für moderne Holzheizungen (Biomasseförderung) beträgt der Zuschuss max. 25% der Nettoinvestitionskosten, mit einer Obergrenze von:

  • € 1.100,-- für Scheitholzgebläsekessel und Pellets-Zentralheizungsöfen
  • € 1.400,-- für Pellets- und Hackschnitzelzentralheizungsanlagen

Zusätzlich wird gefördert:

  • € 50,-- der Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A .
  •  € 50, -- der hydraulische Abgleich der Anlage (Voraussetzungen siehe Richtlinie)
  • € 100, -- ergänzende Heizungssanierungsmaßnahmen (Voraussetzungen siehe Richtlinie)
  • € 500,-- der Einbau eines elektrostatischen Partikelabscheiders

Da häufig Anträge auf Förderung von Holzheizungen, die nicht förderbar sind, bei den Einreichstellen einlangen, möchten wir insbesondere darauf hinweisen, dass zur Erlangung der Förderung einer modernen Holzheizung eine vorangegangene kostenlose Energieberatung durch eine Beratungsstelle (siehe Richtlinien) vorgeschrieben ist.

Zweck dieser Beratung ist unter anderem die Sicherstellung der Förderungsvoraussetzungen im Vorfeld der Installation einer Feuerungsanlage, bzw. um eventuell eine Energiekostenreduktion oder eine andere technische Lösung zu erreichen.

Wichtig: Bitte ausschließlich neue Antragsformulare verwenden!
Die Verpflichtungsserklärung (Seite 3 [Biom] bzw. Seite 4 [Solar / Photovoltaik]) ist zu unterzeichnen.

Diese Unterlagen können auch im Internet (siehe http://www.energieberatungsstelle.steiermark.at/ Menüpunkt: Downloads) heruntergeladen werden.

Energieberatungsstelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
Fachabteilung 17A
Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten
Fachstelle Energie

Burggasse 11
A-8010 Graz,

Tel.: +43 316/877-2694,
Fax: +43 316/877-3412,

E-Mail: energie@stmk.gv.at
Webseite: www.energieberatungsstelle.steiermark.at

 

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