Marktgemeinde Wildon Steiermark Südsteiermark

Home | Kontakt | Impressum

Marktgemeinde Wildon Steiermark Südsteiermark

Förderungen der Marktgemeinde Wildon

 

 

Taxi-Gutscheine

Die Marktgemeinde Wildon gibt Taxi-Gutscheine für Jugendliche von 16 bis 24 Jahren für eine Heimfahrt von Wagna / Leibnitz / Gralla nach Wildon aus.

Der Gutschein im Wert von 20 Euro kostet 10 Euro pro Stück und ist im Gemeindeamt erhältlich.

Die Taxifahrt ist mit folgenden Taxi-Unternehmen möglich:

Taxi Jöbstl, Tel. 03452 / 844 10
Taxi Potocnik, Tel. 03452 / 22 55
Taxi Erich Sackl, Tel. 03452 / 22 18
Taxi Eduard Temmel, Tel. 0664 / 446 446 4
Taxi Werber, Tel. 03452 / 22 17

Der Gutschein wird beim Taxifahrer eingelöst. Name, Anschrift, Datum und Fahrtstrecke sind einzutragen. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist vorzuweisen.

Natürlich können mehrere Fahrgäste einen Gutschein gemeinsam einlösen.

Ziel der Aktion ist, dass Jugendliche nach dem Feiern wieder sicher nach Hause kommen.

Nach oben

ÖBB Monatskarten

Für die Wildoner und Stockinger Bevölkerung liegen 3 Monatskarten beim Gasthaus Silvia Fedl, "Wahringerwirt", St. Georgenerstraße 3, für Fahrten von Wildon nach Graz und retour auf.

Bei der Reservierung sind 3,00 Euro zu bezahlen.

Nach oben

Windel-Restmülltonne

Windeltonne, GR-Beschluss vom 9. März 2010

Für Familien mit Wickelkindern und pflegebedürftigen Personen ab Pflegegeld Stufe 3 wird eine "Windel-Restmüll-Tonne" mit 120 Liter, im Wert von 70 Euro pro Jahr, kostenlos zur Verfügung gestellt. Bestellung bitte im Gemeindeamt unter 03182 / 32 27.

Familien, die Mehrweg- Windeln benützen, erhalten 70 Euro bei Nachweis ausbezahlt.

Nach oben

Schulveranstaltungen

25,00 € pro Schüler bei Winter- und Sommersportwoche

15,00 € pro Schüler bei Schullandwoche

Nach oben

Solarkollektoren

 35,00 € pro m²  für die Errichtung von Solarkollektoren

Das Förderansuchen mit Foto, Rechnungskopie und Zahlungsnachweis im Gemeindeamt abgeben.

Beachten Sie bitte die Förderungen durch das Land Steiermark.
Die Formulare finden sich in der Webseite der Abteilung 15 - Wohnbauförderung. http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/10007/DE/

Nach oben

12.06.2012

Photovoltaikanlagen

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 12.06.2012 fördert die Marktgemeinde Wildon die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet mit 1,00 Euro pro Anlage zur Erlangung der Landes- und Bundesförderungen.

Holz- und Pellets Feuerungsanlagen

365,00 € für die Errichtung von Holz- u. Pellets-Feuerungsanlagen

Das Förderansuchen mit Foto, Rechnungskopie und Zahlungsnachweis im Gemeindeamt abgeben.

Beachten Sie bitte die Förderungen durch das Land Steiermark.
Die Formulare finden sich in der Webseite der Abteilung 15 - Wohnbauförderung. http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/10007/DE/

Nach oben

Erdwärmeanlagen

365,00 € für die Errichtung einer Erdwärmeanlage

Das Förderansuchen mit Foto, Rechnungskopie und Zahlungsnachweis im Gemeindeamt abgeben.

Beachten Sie bitte die Förderungen durch das Land Steiermark.
Die Formulare finden sich in der Webseite der Abteilung 15 - Wohnbauförderung. http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/10007/DE/

Nach oben

24.02.2012

Förderung Ortsbildgutachten

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 14.02.2012 wird eine Förderung für Ortbild-Gutachtenkosten für das erste Ortsbildgutachten im Rahmen von Bauvorhaben in der Ortsbildschutzzone Wildon in der Höhe von 70 % für Privathaushalte und 50 % für Unternehmen gewährt. Das Ansuchen kann formlos im Gemeindeamt gestellt werden.

Nach oben

Tierzucht

26,00 € Besamungszuschuss  lt. Tarifordnung Land Steiermark

             bei künstlicher Befruchtung 50 % (13,00 €)

             bei natürlicher Befruchtung 100 % (26,00 €)

Nach oben

Gutscheine bei Geburt und Jubiläum

50,00 € Baby-Gutschein bei Geburt eines Kindes

Geburtstags-Gutscheine:

25,00 € Gutschein bei 70. und 75. Geburtstag

50,00 € Gutschein bei 80., 85. und ab 90. Geburtstag

Nach oben

Wirtschaftsförderung

Bei Geschäftseröffnung (Neugründung) im historischen Wildoner Ortszentrum (Unterer Markt, Hauptplatz, Oberer Markt) kann ein Investitionskostenzuschuss von 10 % der Investitionskosten bis maximal 1.600,00 Euro vom Gemeinderat gewährt werden.

Bei Neugründung außerhalb des Ortszentrums kann ein Investitionskostenzuschuss von 10 % der Investitionskosten bis maximal 800,00 Euro vom Gemeinderat gewährt werden.

Für neu gebaute Betriebe können 25 % der Anschlussgebühren für Wasser und Kanal als Förderung vom Gemeinderat gewährt werden.

Nach oben

Maturaballspende

Wildoner Maturanten mit Ehrenschutz: 100,00 Euro
Wildoner Maturanten ohne Ehrenschutz: 35,00 Euro

Nach oben

Förderungen Land Steiermark

Nach oben

17.01.2013

Förderungen Steirischer Umwelt-Landesfonds

unter diesem Link finden Sie die aktuellen Informationen und Unterlagen zu den Direktförderungen aus dem Steirischen Umweltlandesfonds (Abteilung 15, Fachabteilung Energie und Wohnbau, Referat Sanierungs- und Ökoförderungen/Bereich Ökoförderung).

 

AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG

A15 / Fachabteilung Energie und Wohnbau / Sanierungs- und Ökoförderungen

A 8010 GRAZ / BURGGASSE 11/
 T        ++43 316 877 5164 F        ++43 316 877 3412

M        elisabeth.hosseini-schoenhofer@stmk.gv.at