Förderungen der Marktgemeinde Wildon
Taxi-Gutscheine
Die Marktgemeinde Wildon gibt Taxi-Gutscheine für Jugendliche von 16 bis 24 Jahren für eine Heimfahrt von Wagna / Leibnitz / Gralla nach Wildon aus.
Der Gutschein im Wert von 20 Euro kostet 10 Euro pro Stück und ist im Gemeindeamt erhältlich.
Die Taxifahrt ist mit folgenden Taxi-Unternehmen möglich:
Taxi Jöbstl, Tel. 03452 / 844 10
Taxi Potocnik, Tel. 03452 / 22 55
Taxi Erich Sackl, Tel. 03452 / 22 18
Taxi Eduard Temmel, Tel. 0664 / 446 446 4
Taxi Werber, Tel. 03452 / 22 17
Der Gutschein wird beim Taxifahrer eingelöst. Name, Anschrift, Datum und Fahrtstrecke sind einzutragen. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist vorzuweisen.
Natürlich können mehrere Fahrgäste einen Gutschein gemeinsam einlösen.
Ziel der Aktion ist, dass Jugendliche nach dem Feiern wieder sicher nach Hause kommen.
ÖBB Monatskarten
Für die Wildoner und Stockinger Bevölkerung liegen 3 Monatskarten beim Gasthaus Silvia Fedl, "Wahringerwirt", St. Georgenerstraße 3, für Fahrten von Wildon nach Graz und retour auf.
Bei der Reservierung sind 3,00 Euro zu bezahlen.
Windel-Restmülltonne
Windeltonne, GR-Beschluss vom 9. März 2010
Für Familien mit Wickelkindern und pflegebedürftigen Personen ab Pflegegeld Stufe 3 wird eine "Windel-Restmüll-Tonne" mit 120 Liter, im Wert von 70 Euro pro Jahr, kostenlos zur Verfügung gestellt. Bestellung bitte im Gemeindeamt unter 03182 / 32 27.
Familien, die Mehrweg- Windeln benützen, erhalten 70 Euro bei Nachweis ausbezahlt.
Schulveranstaltungen
25,00 € pro Schüler bei Winter- und Sommersportwoche
15,00 € pro Schüler bei Schullandwoche
Solarkollektoren
35,00 € pro m² für die Errichtung von Solarkollektoren
Das Förderansuchen mit Foto, Rechnungskopie und Zahlungsnachweis im Gemeindeamt abgeben.
Beachten Sie bitte die Förderungen durch das Land Steiermark.
Die Formulare finden sich in der Webseite der Abteilung 15 - Wohnbauförderung. http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/10007/DE/
12.06.2012
Photovoltaikanlagen
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 12.06.2012 fördert die Marktgemeinde Wildon die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet mit 1,00 Euro pro Anlage zur Erlangung der Landes- und Bundesförderungen.
Holz- und Pellets Feuerungsanlagen
365,00 € für die Errichtung von Holz- u. Pellets-Feuerungsanlagen
Das Förderansuchen mit Foto, Rechnungskopie und Zahlungsnachweis im Gemeindeamt abgeben.
Beachten Sie bitte die Förderungen durch das Land Steiermark.
Die Formulare finden sich in der Webseite der Abteilung 15 - Wohnbauförderung. http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/10007/DE/
Erdwärmeanlagen
365,00 € für die Errichtung einer Erdwärmeanlage
Das Förderansuchen mit Foto, Rechnungskopie und Zahlungsnachweis im Gemeindeamt abgeben.
Beachten Sie bitte die Förderungen durch das Land Steiermark.
Die Formulare finden sich in der Webseite der Abteilung 15 - Wohnbauförderung. http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/10007/DE/
24.02.2012
Förderung Ortsbildgutachten
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 14.02.2012 wird eine Förderung für Ortbild-Gutachtenkosten für das erste Ortsbildgutachten im Rahmen von Bauvorhaben in der Ortsbildschutzzone Wildon in der Höhe von 70 % für Privathaushalte und 50 % für Unternehmen gewährt. Das Ansuchen kann formlos im Gemeindeamt gestellt werden.
Tierzucht
26,00 € Besamungszuschuss lt. Tarifordnung Land Steiermark
bei künstlicher Befruchtung 50 % (13,00 €)
bei natürlicher Befruchtung 100 % (26,00 €)
Gutscheine bei Geburt und Jubiläum
50,00 € Baby-Gutschein bei Geburt eines Kindes
Geburtstags-Gutscheine:
25,00 € Gutschein bei 70. und 75. Geburtstag
50,00 € Gutschein bei 80., 85. und ab 90. Geburtstag
Wirtschaftsförderung
Bei Geschäftseröffnung (Neugründung) im historischen Wildoner Ortszentrum (Unterer Markt, Hauptplatz, Oberer Markt) kann ein Investitionskostenzuschuss von 10 % der Investitionskosten bis maximal 1.600,00 Euro vom Gemeinderat gewährt werden.
Bei Neugründung außerhalb des Ortszentrums kann ein Investitionskostenzuschuss von 10 % der Investitionskosten bis maximal 800,00 Euro vom Gemeinderat gewährt werden.
Für neu gebaute Betriebe können 25 % der Anschlussgebühren für Wasser und Kanal als Förderung vom Gemeinderat gewährt werden.
Maturaballspende
Wildoner Maturanten mit Ehrenschutz: 100,00 Euro
Wildoner Maturanten ohne Ehrenschutz: 35,00 Euro
Förderungen Land Steiermark
06.11.2012
Pendlerbeihilfe Steiermark
17.01.2013
Förderungen Steirischer Umwelt-Landesfonds
unter diesem Link finden Sie die aktuellen Informationen und Unterlagen zu den Direktförderungen aus dem Steirischen Umweltlandesfonds (Abteilung 15, Fachabteilung Energie und Wohnbau, Referat Sanierungs- und Ökoförderungen/Bereich Ökoförderung).
AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG
A15 / Fachabteilung Energie und Wohnbau / Sanierungs- und Ökoförderungen
A 8010 GRAZ / BURGGASSE 11/
T ++43 316 877 5164 F ++43 316 877 3412
M elisabeth.hosseini-schoenhofer@stmk.gv.at