Marktgemeinde Wildon Steiermark Südsteiermark

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Marktgemeinde Wildon Steiermark Südsteiermark

Amtstafel

31.01.2012

Kundmachung: FWP 4.08, Grazerstraße

Verordnung Änderung Flächenwidmungsplan 4.08 - Grazerstraße, Aufschließungsgebiet für Kerngebiet, Bebauungsdichte 0,5 bis 1,0.
Beschluss des Gemeinderates am 13.09.2011.
Genehmigung des Amtes d. Stmk. Landesregierung, FA 13B, vom 26.01.2012.
Aushang Verordnung und Plan vom 31.01.2012 bis 15.02.2012.
Rechtskraft ab 16.02.2012

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12.01.2012

Kundmachung BG Leibnitz

Betreffend Grundbucheinlage L 603 - Weitendorfstraße
Aushang vom 12.01.2012 bis 01.03.2012

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14.12.2011

Kundmachung GR Sitzungsplan 2012

Aushang Amtstafel Wildon vom 14.12.2011 bis 12.12.2012

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01.01.2012

Kleintierärzte Bereitschaftsdienst 1. HJ 2012

Aushang Amtstafel Wildon vom 01.01.2012 bis 02.07.2012

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13.10.2010

Halten von Wildtieren - Information der BH Leibnitz

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Merkblatt Hunde halten und führen

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Umweltschutzverordnung Wildon

Gartenarbeiten (Rasenmähen)

Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Samstag von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Hausarbeiten

Lärm- und staubbelästigende
Hausarbeiten dürfen nur von Montag bis Samstag in der Zeit von
7.00 Uhr bis 19.00 Uhr ausgeführt werden.
An Sonn- und Feiertagen wird bitte nicht mit lärmbelästigenden Geräten gemäht und gearbeitet!

Ausgenommen davon sind Tätigkeiten im Rahmen eines land– und forstwirtschaftlichen Betriebes.

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Kundmachung: Parteienverkehrszeiten

Das Marktgemeindeamt Wildon hat folgende Parteienverkehrszeiten:

Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Wenn Sie außerhalb dieser Zeiten kommen möchten, bitte um vorherige Terminvereinbarung unter 03182 / 32 27.

Montag und Dienstag sind wir telefonisch erreichbar in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Mittwoch und Freitag Nachmittag ist das Gemeindeamt ab 13.00 Uhr geschlossen.

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